Verhaltensbedingte Kündigungen sind in der Regel nur wirksam, wenn Sie den Mitarbeiter vorher vergeblich abgemahnt haben. Eine unrichtige Abmahnung ist unwirksam, auch wenn es sich nur um einen geringfügigen Fehler handelt. Sie müssen die Abmahnung dann aus der Personalakte entfernen. Schlimmer noch: Macht der Mitarbeiter den Fehler erst im Kündigungsschutzprozess geltend, kann das die Kündigung insgesamt unwirksam machen.
Der Fall : Eine Ergotherapeutin hatte wiederholt mehrere Kinder gleichzeitig behandelt, obwohl der Arzt ausdrücklich Einzeltherapie verordnet hatte. Der Arbeitgeber mahnte sie deshalb ab und nannte in der Abmahnung auch die Behandlungstermine sowie die jeweils betroffenen Kinder. In einem Fall nannte er aber anstelle des tatsächlich behandelten Kindes den Namen des Bruders.
Einige Zeit später wurde der Mitarbeiterin aus diesem und anderen Gründen gekündigt. Im Kündigungsschutzprozess machte sie geltend, die Abmahnung sei wegen des falschen Namens unwirksam, und bekam Recht. Da auch die anderen Gründe nicht für die Kündigung reichten, musste der Arbeitgeber sie weiter beschäftigen. (LAG Hamm, 20.5.2005, 15 Sa 378/05)
Tipp 1 : Formulieren Sie Ihre Abmahnungen besonders sorgfältig und prüfen Sie noch einmal alle Details, bevor Sie unterschreiben.
Tipp 2 : Schreiben Sie für jede einzelne Verfehlung (im vorliegenden Fall: für jede Mehrfachbehandlung) eine eigene Abmahnung. Bei einem Fehler in einer Abmahnung bleiben dann zumindest die übrigen bestehen.
Mehr aktuelle Urteile und Tipps lesen Sie im monatlich erscheinenden Informationsdienst
Gratis und aktuell: Informationen, Urteile und Tipps zu allen Themen rund um die
Bereiche Personal, Recht, Lohn und Gehalt, Steuern, Arbeitssicherheit und
Datenschutz. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, und auch in Zukunft
alles richtig machen!
ArbeitGeberRechte Betriebsrat
Jetzt arbeitet Ihr Betriebsrat für Sie – nicht gegen Sie!
Ab sofort gehören zeitraubende Konflikte mit dem Betriebsrat der Vergangenheit an. Denn mit diesen praxiserprobten Strategien und Tipps ziehen Sie den Betriebsrat schnell auf Ihre Seite – selbst bei bisherigen Dauer-Streitthemen wie technischen Neuerungen am Arbeitsplatz.
Nutzen Sie unser Werbeangebot, um auf Ihre Produkte oder Leistungen
aufmerksam zu machen und Ihre Zielgruppe optimal zu erreichen.
Haben Sie am Erfolg unserer Onlinemedien teil und inserieren
Sie in unseren Newslettern, um Ihre Zielgruppe quantitativ und
qualitativ zu erweitern!
Wohl noch nie wurde am Arbeitsrecht so viel "herumgebastelt" wie in letzter Zeit. Ständig werden Urteile gefällt und Gesetze geändert. Als Folge ergeben sich immer neue Fallen, in die Sie hineinstolpern, wenn Sie nicht über alle Neuerungen informiert sind. Lassen Sie sich ab sofort alle nur denkbaren Fallstricke des Arbeitsrechts aufzeigen. Wir liefern Ihnen sofort umsetzbare Lösungen. mehr...
Sparen Sie pro Teilzeitkraft und Jahr bis zu 1104 Euro!
Wie? Stellen Sie Aushilfen statt 400-Euro-Kräften ein - Sie sparen so bis zu 92 Euro pro Monat! Wie das geht, erfahren Sie im Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen – verständlich und rechtssicher! 1.000 Tipps & Lösungen zum Gratis-Test!
Konnten Sie mit Hilfe unserer Beratungsdienste bereits Lösungen zu
schwierigen Problemstellungen finden? Haben unsere Tipps und Tricks
Ihnen geholfen, Ihre tägliche Arbeit erheblich zu erleichtern?
Dann schreiben Sie uns Ihre Geschichte und Sie erhalten bei Veröffentlichung ein
kostenloses Abonnement Ihrer Wahl für 3 Monate. Senden Sie Ihren Text
bitte an: redaktion@ bwr-media.de.