Gesetzlich ist zwar klar geregelt, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit mitteilen muss (§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG). Doch was können Sie tun, wenn sich Ihr Arbeitnehmer nicht an diese Vorgabe hält? Leider wenig – wie ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgericht Hamm zeigt:
Sie können Ihren Mitarbeiter zwar abmahnen. Wenn Ihr Mitarbeiter beim nächsten Mal seiner Meldeverpflichtung aber wieder nicht nachkommt, lägen zwar grundsätzlich die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung vor. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm müssen davor aber mehrere Abmahnungen ausgesprochen worden sein. Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass es konkret zu Betriebsablaufstörungen gekommen ist (LAG Hamm, 2.9.2005, 13 Sa 991/05).
Das bedeutet für Sie : Wollen Sie eine Kündigung mit der Verletzung der Meldepflicht begründen, sollten Sie mindestens 2 einschlägige Abmahnungen und die entstandenen Betriebsablaufstörungen, etwa durch Unterbesetzung in einer Abteilung, dokumentieren können.
Gratis und aktuell: Informationen, Urteile und Tipps zu allen Themen rund um die
Bereiche Personal, Recht, Lohn und Gehalt, Steuern, Arbeitssicherheit und
Datenschutz. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, und auch in Zukunft
alles richtig machen!
ArbeitGeberRechte Betriebsrat
Jetzt arbeitet Ihr Betriebsrat für Sie – nicht gegen Sie!
Ab sofort gehören zeitraubende Konflikte mit dem Betriebsrat der Vergangenheit an. Denn mit diesen praxiserprobten Strategien und Tipps ziehen Sie den Betriebsrat schnell auf Ihre Seite – selbst bei bisherigen Dauer-Streitthemen wie technischen Neuerungen am Arbeitsplatz.
Nutzen Sie unser Werbeangebot, um auf Ihre Produkte oder Leistungen
aufmerksam zu machen und Ihre Zielgruppe optimal zu erreichen.
Haben Sie am Erfolg unserer Onlinemedien teil und inserieren
Sie in unseren Newslettern, um Ihre Zielgruppe quantitativ und
qualitativ zu erweitern!
Sparen Sie pro Teilzeitkraft und Jahr bis zu 1104 Euro!
Wie? Stellen Sie Aushilfen statt 400-Euro-Kräften ein - Sie sparen so bis zu 92 Euro pro Monat! Wie das geht, erfahren Sie im Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen – verständlich und rechtssicher! 1.000 Tipps & Lösungen zum Gratis-Test!
Konnten Sie mit Hilfe unserer Beratungsdienste bereits Lösungen zu
schwierigen Problemstellungen finden? Haben unsere Tipps und Tricks
Ihnen geholfen, Ihre tägliche Arbeit erheblich zu erleichtern?
Dann schreiben Sie uns Ihre Geschichte und Sie erhalten bei Veröffentlichung ein
kostenloses Abonnement Ihrer Wahl für 3 Monate. Senden Sie Ihren Text
bitte an: redaktion@ bwr-media.de.