Kündigung: Nach 2 Abmahnungen dürfen Sie Ihrer Teilzeitkraft kündigen
Erhält ein Mitarbeiter von Ihnen wegen Schlechtleistung hintereinander 2 Abmahnungen und verbessert sich selbst dann seine Leistung nicht, dürfen Sie kündigen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln für den Fall einer teilzeitbeschäftigten Reinigungskraft (13. 3. 2006, AZ:
14 (8) Sa 4/06).
Die Mitarbeiterin führte die Reinigungsarbeiten nicht gründlich genug aus und begründete dies mit gestiegenen Anforderungen. Das Gericht sah darin aber keine Rechtfertigung: Im selben Umfang beschäftigte Kollegen hätten keine Schwierigkeiten mit den gestiegenen Anforderungen gehabt. Der Arbeitgeber habe seine Kündigung zu Recht ausgesprochen.
Wichtig
Je nachdem, wie gravierend eine Schlechtleistung ist, dürfen Sie auch bereits nach einer Abmahnung oder ohne Abmahnung kündigen. Mit 2 Abmahnungen sind Sie aber grundsätzlich auf der sicheren Seite.
Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand.
Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in
„Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“.
Gratis und aktuell: Informationen, Urteile und Tipps zu allen Themen rund um die
Bereiche Personal, Recht, Lohn und Gehalt, Steuern, Arbeitssicherheit und
Datenschutz. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, und auch in Zukunft
alles richtig machen!
ArbeitGeberRechte Betriebsrat
Jetzt arbeitet Ihr Betriebsrat für Sie – nicht gegen Sie!
Ab sofort gehören zeitraubende Konflikte mit dem Betriebsrat der Vergangenheit an. Denn mit diesen praxiserprobten Strategien und Tipps ziehen Sie den Betriebsrat schnell auf Ihre Seite – selbst bei bisherigen Dauer-Streitthemen wie technischen Neuerungen am Arbeitsplatz.
Nutzen Sie unser Werbeangebot, um auf Ihre Produkte oder Leistungen
aufmerksam zu machen und Ihre Zielgruppe optimal zu erreichen.
Haben Sie am Erfolg unserer Onlinemedien teil und inserieren
Sie in unseren Newslettern, um Ihre Zielgruppe quantitativ und
qualitativ zu erweitern!
Sind Sie sicher, bei der Abrechnung Ihrer 400-€-Kräfte und Aushilfen alles richtig gemacht zu haben? Denn: Die Betriebsprüfer legen den Prüfungsschwerpunkt jetzt auf die Teilzeitkräfte. Hier können Sie am meisten falsch machen...
Sparen Sie pro Teilzeitkraft und Jahr bis zu 1104 Euro!
Wie? Stellen Sie Aushilfen statt 400-Euro-Kräften ein - Sie sparen so bis zu 92 Euro pro Monat! Wie das geht, erfahren Sie im Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen – verständlich und rechtssicher! 1.000 Tipps & Lösungen zum Gratis-Test!
Konnten Sie mit Hilfe unserer Beratungsdienste bereits Lösungen zu
schwierigen Problemstellungen finden? Haben unsere Tipps und Tricks
Ihnen geholfen, Ihre tägliche Arbeit erheblich zu erleichtern?
Dann schreiben Sie uns Ihre Geschichte und Sie erhalten bei Veröffentlichung ein
kostenloses Abonnement Ihrer Wahl für 3 Monate. Senden Sie Ihren Text
bitte an: redaktion@ bwr-media.de.