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9.7.2008 Aktuelles Urteil: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Entfernung von Dokumenten aus Personalakte
Wie das Arbeitsgericht Frankfurt entschied, hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Entfernung von Dokumenten aus seiner Personalakte. Ein Abfertigungsleiter hatte gegen die Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport AG geklagt. Diese hatte sich geweigert, ein Schreiben, das von früheren Alkoholproblemen und einer erfolgreichen Therapie berichtete, aus der Personalakte des Mitarbeiters zu entfernen. Der Arbeitnehmer bestand jedoch darauf, da er Nachteile bei einer möglichen Beförderung sah. Das Arbeitsgericht entschied jetzt jedoch, dass die Gestaltung von Personalakten in der Hand des Arbeitgebers liegt. Der Arbeitnehmer kann demnach nur dann die Entfernung von Dokumenten verlangen, wenn unberechtigte Abmahnung erteilt wurden oder nachweislich falsche oder ehrverletzende Behauptungen in seine Personalakte aufgenommen wurden. Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Meldung vom 05.05.2004; Aktenzeichen: 9 Ca 6822/03 |
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