|
|||||||||
|
|
20.7.2008 Aktuelles Urteil: Abmahnung bei Unfall
Ein Arbeitnehmer muss eine Abmahnung hinnehmen, wenn er mit dem Firmenfahrzeug einen Unfall baut. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil. Der Kläger war ein Gabelstapler, der die aus dem Unfall folgende Abmahnung aus seiner Personalakte gestrichen haben wollte. Er hatte auf dem Firmengelände mit einem Gabelstapler ein anderes Fahrzeug beschädigt. Die Abmahnung sah der Arbeitnehmer als unberechtigt, denn er habe sich nichts vorzuwerfen. Das Landesarbeitsgericht folgte seiner Begründung nicht. Die subjektive Vorwerfbarkeit hat nur dann Bedeutung, wenn die Abmahnung bei einer Kündigung noch eine Rolle spielen würde. In diesem Fall würde auch erst der Vorwurf des Arbeitgebers, der Kläger sei zu schnell gefahren und habe deshalb den Unfall verschuldet, relevant sein. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Mainz; Aktenzeichen: 7 Sa 1201/03 |
|||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||