Betriebsratmitglied bzw. Ersatzmitglied
Blog-News
Betriebsrat hat Anspruch auf Internet
23.01.2010
Endlich hat es auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) eingesehen: Ein Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses verlangen.
Zum 19. Mal seit 1991 ist gestern das Unwort des Jahres gekürt worden. Ich hätte ja gedacht, dass es die Worte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ oder „Schweinegrippe“ werden. Aber nein, die Juroren haben sich für „betriebsratsverseucht“ entschieden. Der Begriff kam in der ARD in der Sendung „Monitor“ am 14.05.2009 vor.
Wissen
Für die nötige Weiterbildung muss Ihr Arbeitgeber Sie als Betriebsrat grundsätzlich freistellen und die nötigen Kosten tragen. Sie brauchen sich die Teilnahme an der Weiterbildung als Betriebsrat auch nicht genehmigen zu lassen.
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Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss Ihr Arbeitgeber die gesamten Kosten für die Tätigkeit des Betriebsrats tragen.
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Als Betriebsrat sind Sie wegen Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe besonders geschützt. Sie haben einige Sonderrechte, damit Sie Ihre Arbeit als Arbeitnehmervertreter frei, ungestört und professionell ausüben können – unabhängig davon, ob Sie von Ihrer ursprünglichen Tätigkeit freigestellt wurden oder nicht.
weiterlesenRechtshilfen
Vorteilspaket: Betriebsvereinbarungen
02.08.2010
Im Vorteilspaket Betriebsvereinbarung erhalten Sie 5 Betriebsvereinbarungen zu wichtigen Themen im Unternehmensalltag: Datenschutz, Gleichbehandlung im Betrieb, Mobbing , Kurzarbeit und die Verhinderung sexueller Belästigung.
zum ProduktMustervorlage: Fortbildungsvereinbarung
02.08.2010
Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine teure Fortbildung, ist es verständlich, dass er sich für den Fall absichern will, dass Sie ihn kurz nach der Fortbildung verlassen
zum Produkt
Informiert Ihr Arbeitgeber Sie über eine geplante Kündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens, sollten Sie eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls vornehmen. Dazu benötigen Sie so viele Informationen über den Arbeitnehmer wie möglich.
zum ProduktUrteile
Internet für Betriebsrat?
23.04.2010
Der Fall: Ein Betriebsrat verfügte über einen PC mit Netzwerkanschluss. Er konnte ins Intranet, E-Mails versenden und empfangen; nur ins Internet konnte er nicht. Genau das wollte er aber und klagte auf einen Internetzugang. Schließlich sei das Internet eine wichtige Informationsquelle und zusätzliche Kosten würden nicht verursacht.
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