Ihr Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Die gilt natürlich nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Kollegen und Mitarbeiter, für die Sie gegebenenfalls die Personalverantwortung haben. Und Sie sind verpflichtet, durch Ihr Verhalten mit für eine menschliche Arbeitsatmosphäre zu sorgen.
Sie sind verpflichtet, Ihre Kollegen und Mitarbeiter, aber auch Kunden und Lieferanten höflich und pfleglich zu behandeln und dabei Recht und Gesetz einzuhalten. Was Sie nicht dürfen:
Ihre Kollegen oder andere Mitarbeiter
Mögliche Folgen:
Von Mobbing im Arbeitsalltag spricht man, wenn Kollegen oder auch Vorgesetzte einzelne Mitarbeiter systematisch – das ist wichtig – schikanieren, ausgrenzen, von Informationen fernhalten und durch alle erdenklichen negativen Handlungen – verbal, aber auch nonverbal, also handgreiflich – schädigen.
Dem davon betroffenen Mitarbeiter steht ein Unterlassungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, § 823 BGB) gegen Sie zu. Der soll
Damit das Opfer seinen Unterlassungsanspruch durchsetzen kann, muss eine Wiederholungsgefahr bestehen. Dass die vorliegt, davon werden Richter und Staatsanwälte jedoch bei systematischem – also dauerhaftem – Mobbing regelmäßig ausgehen.
Achtung: Mobbingopfer haben außerdem die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen – auch gegen Sie als Kollegen.
Am besten, Sie verhalten sich auch im Arbeitsleben höflich und menschlich gegenüber Mitarbeitern und Kollegen. Dazu gehört natürlich auch allgemeine Rücksichtnahme.
Was diese Rücksichtnahme in punkto Rauchen betrifft: Das ist mittlerweile gesetzlich geregelt. Sie dürfen am Arbeitsplatz nicht rauchen – nur in den vom Arbeitgeber hierfür speziell vorgesehenen Räumen.
Wenn Sie selbst Personalverantwortung tragen, müssen Sie die entsprechend für Ihren Arbeitgeber bei der Einstellung, Beförderung und Entlassung geltenden Regeln und Pflichten erfüllen. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass gesetzliche Schutzbestimmungen für Ihre Mitarbeiter eingehalten werden, wie etwa