Welche Rechte haben Sie als Betriebsratsmitglied?
Blog-News
Arbeitgeber versuchen immer häufiger Arbeitnehmer zu überwachen. Dabei haben sie jedoch eng gestreckte Grenzen einzuhalten. Insbesondere sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Datenschutzgesetze und die Telekommunikationsgesetze zu beachten.
In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Ihnen das Wichtigste zur Überwachung am Arbeitsplatz mitteilen.
Heute: Betriebsratsbeteiligung
Leiharbeit – so bestimmt der Betriebsrat mit
28.08.2010
Die Leiharbeit ist wieder im Aufschwung. Leiharbeit, oder auch Zeitarbeit genannt, ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Ein Zeitarbeitsunternehmen überlässt einem anderen Betrieb einen oder mehrere LexikonArbeitnehmer. Die Leiharbeiter erhalten meist weniger Geld als die übrigen Beschäftigten, da für sie eigene Tarifverträge abgeschlossen wurden mit meist sehr geringen Stundenlöhnen.
Wissen
Für die nötige Weiterbildung muss Ihr Arbeitgeber Sie als Betriebsrat grundsätzlich freistellen und die nötigen Kosten tragen. Sie brauchen sich die Teilnahme an der Weiterbildung als Betriebsrat auch nicht genehmigen zu lassen.
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Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss Ihr Arbeitgeber die gesamten Kosten für die Tätigkeit des Betriebsrats tragen.
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Als Mitglied Ihres Betriebsrats muss Ihr Arbeitgeber Sie von Ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen, damit Sie Ihre Betriebsratsaufgaben ordnungsgemäß erfüllen können – und zwar ohne Minderung des Arbeitsentgelts.
weiterlesenRechtshilfen
Vorteilspaket: Betriebsvereinbarungen
02.08.2010
Im Vorteilspaket Betriebsvereinbarung erhalten Sie 5 Betriebsvereinbarungen zu wichtigen Themen im Unternehmensalltag: Datenschutz, Gleichbehandlung im Betrieb, Mobbing , Kurzarbeit und die Verhinderung sexueller Belästigung.
zum ProduktMustervorlage: Fortbildungsvereinbarung
02.08.2010
Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine teure Fortbildung, ist es verständlich, dass er sich für den Fall absichern will, dass Sie ihn kurz nach der Fortbildung verlassen
zum Produkt
Informiert Ihr Arbeitgeber Sie über eine geplante Kündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens, sollten Sie eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls vornehmen. Dazu benötigen Sie so viele Informationen über den Arbeitnehmer wie möglich.
zum ProduktUrteile
Der Fall: Eine alleinerziehende Mutter war in den Betriebsrat gewählt worden. In dieser Funktion als Betriebsratsmitglied musste sie auch an 2 Sitzungen des Gesamtbetriebsrats und an einer Betriebsräteversammlung teilnehmen
weiterlesenInformationspflicht beim „BEM“
06.09.2010Der Fall: Ein Personalrat und ein Arbeitgeber stritten über die Informationsrechte des Personalrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement („BEM“).
weiterlesenDer Fall: 2 Betriebsratsmitglieder wollten von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Vergütung von jeweils über 30.000 €. Damit sollten Tätigkeiten bezahlt werden, die sie nach der Stilllegung des Betriebs und nach ihrem Eintritt in den Ruhestand noch verrichtet hatten. Sie handelten sozusagen noch im Restmandat.
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