Erholungsurlaub und Elternzeit

Blog-News

Urlaub nach der Elternzeit

23.07.2010

Endet Ihre Elternzeit? Häufig bestehen Probleme bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs. Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch im laufenden Jahr? Was ist mit dem Resturlaub vor der Elternzeit? Bis wann muss ich Urlaub geltend machen und kann ich ihn ins nächste Jahr übertragen? All dies sind Fragen, die ich gerne nochmals beantworten möchte:

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Wissen

Das geschieht in der Elternzeit mit Ihren Urlaubsansprüchen

19.08.2009

Während der Elternzeit haben Sie als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Folge: Ihr Arbeitgeber kann den Jahresurlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 kürzen. Die Kürzung geschieht nicht automatisch. Wenn Ihr Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch macht, muss er Ihnen dies mitteilen. Achtung: Für diese Mitteilung ist kein bestimmter Zeitpunkt vorgeschrieben. Ihr Arbeitgeber kann Sie auch nach Antritt der Elternzeit darüber informieren, dass er von der Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen wird.

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Rechtshilfen

Mustervorlage: Geltendmachung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen nach der Elternzeit

02.08.2010

Sind oder waren Sie in Elternzeit? Dann stehen Ihnen vermutlich noch Urlaubsansprüche zu. Endet Ihr Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit ist der Urlaub abzugelten. Nutzen Sie Ihre Rechte!

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