Erholungsurlaub und Elternzeit
Blog-News
Urlaub nach der Elternzeit
23.07.2010
Endet Ihre Elternzeit? Häufig bestehen Probleme bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs. Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch im laufenden Jahr? Was ist mit dem Resturlaub vor der Elternzeit? Bis wann muss ich Urlaub geltend machen und kann ich ihn ins nächste Jahr übertragen? All dies sind Fragen, die ich gerne nochmals beantworten möchte:
Wissen
Während der Elternzeit haben Sie als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Folge: Ihr Arbeitgeber kann den Jahresurlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 kürzen. Die Kürzung geschieht nicht automatisch. Wenn Ihr Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch macht, muss er Ihnen dies mitteilen. Achtung: Für diese Mitteilung ist kein bestimmter Zeitpunkt vorgeschrieben. Ihr Arbeitgeber kann Sie auch nach Antritt der Elternzeit darüber informieren, dass er von der Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen wird.
weiterlesenRechtshilfen
Mustervorlage: Geltendmachung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen nach der Elternzeit
02.08.2010
Sind oder waren Sie in Elternzeit? Dann stehen Ihnen vermutlich noch Urlaubsansprüche zu. Endet Ihr Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit ist der Urlaub abzugelten. Nutzen Sie Ihre Rechte!
zum Produkt

