Kurzarbeitergeld
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Viele Unternehmen machen noch immer Kurzarbeit. Vielfach sind bei der Einführung der Kurzarbeit Arbeitnehmer nicht gefragt worden und sie wurde einfach angeordnet.
So ist die Rechtslage: Sie haben einen gültigen Arbeitsvertrag. Will Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit einführen, bleiben ihm dafür 2 Wege: Entweder durch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder durch eine Individualvereinbarung mit Ihnen persönlich. Sind Sie mit der Kurzarbeit nicht einverstanden, müssen Sie auch nicht unterschreiben. Dann gibt es eben keine Kurzarbeit.
Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.08.2009, Az.: L 1 AL103/08, veröffentlicht am 24.11.2009) ist gut für Sie: Sie haben Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld auch während des Urlaubs.
Das normale Kurzarbeitergeld bekommen Sie nicht, wenn Sie Urlaubstage nehmen. Dann muss Ihr Arbeitgeber zahlen. Etwas anderes gilt aber bei Transfer-Kurzarbeitergeld.
Wissen
Vielleicht hat ja auch Ihr Unternehmen in der Krise Kurzarbeit eingeführt. Dann erhalten Sie womöglich über längere Zeit Kurzarbeitergeld – und sollten diese Steuerfalle kennen: Das Kurzarbeitergeld ist zwar lohnsteuerfrei, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
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Was die wenigsten Arbeitnehmer wissen: Unternehmen können ihre Mitarbeiter nicht zur Kurzarbeit verpflichten.
weiterlesenSo stehen Sie mit dem Kurzarbeitergeld da
18.08.2009
Kurzarbeit liegt leider zurzeit im Trend. Zahlreiche Unternehmen versuchen damit, sonst fällige betriebsbedingte Kündigungen zu umgehen. Erfüllen sie bestimmte Voraussetzungen, können Arbeitgeber Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur beantragen.
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