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Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt entlassen kann, muss er ihn erst abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt...

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Abmahnung

Durch eine Abmahnung soll einem Arbeitnehmer seine Pflichtverletzung aufgezeigt werden. Außerdem  soll er gewarnt werden, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Oft werden Abmahnungen von Arbeitgeberseite aber auch instrumentalisiert, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.

Wie reagieren Sie als betroffener Arbeitnehmer nun am besten, wenn Ihr Vorgesetzter Ihnen eine Abmahnung ausgestellt hat? Wir zeigen Ihnen, welche formalen Bedingungen eine korrekte Abmahnung erfüllen muss, wie Sie eine ordentliche Gegendarstellung verfassen und bieten Ihnen weitere nützliche Downloads, damit Sie sich jederzeit gegen Willkürentscheidungen Ihres  Arbeitgebers schützen können.

Blog-News

Abmahnung – Dann gibt es keine Kündigung mehr!

15.05.2011

Erhalten Sie eine Abmahnung für einen Arbeitsvertragsverstoß, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht mehr kündigen – jedenfalls nicht wegen des gleichen Grundes!

Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Fall entschieden (Urteil vom 28.04.2011, Az.: 25 Sa 2684/10).

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Unwirksame Abmahnung verwendbar – Teil 2

17.08.2010

Gestern hatte ich Ihnen in meinem Blog das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.02.2009, Az.: 2 AZR 603/07, dargestellt. Danach kann auch eine Abmahnung, die mangels Anhörung des Arbeitnehmers formell unwirksam ist, die für eine verhaltensbedingte Kündigung erforderliche Warnung entfalten.

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Unwirksame Abmahnung verwendbar

16.08.2010

Durch eine Abmahnung soll einem Arbeitnehmer seine Pflichtverletzung aufgezeigt werden und er soll gewarnt werden, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.

Was ist aber nun, wenn die Abmahnung formell unwirksam ist? So war es im Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 19.02.2009, Az.: 2 AZR 603/07. Ein Arbeitnehmer war als Kundenbetreuer in einem Zug tätig. Hier verkauft er auch Fahrkarten. Die Abrechnungen musste er innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen.

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Wissen

Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?

04.01.2011

Generell wird durch eine schriftliche Abmahnung der Ernst der Situation besser zum Ausdruck gebracht als durch eine mündliche

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So wehren Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung

12.08.2009

So wehren Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung Die Fälle, in denen eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, sind gar nicht so selten. Und Sie können sich durchaus gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren.

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So geht es nach der Abmahnung weiter

12.08.2009

So geht es nach der Abmahnung weiter Eine Abmahnung sollte in der Regel so wirken wie ein befreiendes Gewitter. Von der arbeitsrechtlichen Seite her ist – abgesehen von evtl. Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers bei berechtigten Abmahnungen – der konkrete Vorfall erledigt. Insbesondere kann Ihnen der Arbeitgeber nicht wegen desselben Vorfalls noch einmal kündigen.

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Rechtshilfen

Mustervorlage: Antrag auf Akteneinsicht in die Personalakte

02.08.2010

Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, Personalakten zu führen. Werden aber Urkunden, Schriftstücke und sonstige Vorgänge vom Arbeitgeber aufbewahrt, liegt eine Personalakte vor.

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Mustervorlage: Aufforderung zur Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte

02.08.2010

Sie haben eine Abmahnung erhalten. Damit sind Sie aber ganz und gar nicht einverstanden. Wehren Sie sich! Sie haben das Recht dazu, die Entfernung einer ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen!

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Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

02.08.2010

Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt entlassen kann, muss er ihn erst abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt...

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Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.