25.11.2009

Abmahnung – Gelber Schein – Arbeitsunfähigkeit

Frage: „Mein Arzt hat mich krank geschrieben. Direkt vor Arbeitsbeginn sowie nach meinem Arztbesuch habe ich meinen Arbeitskollegen angerufen und mich dort abgemeldet. Dieser hat sofort unseren Chef angerufen und ihm das mitgeteilt. Jetzt bekomme ich eine Abmahnung, da ich mich nicht persönlich bei meinem Arbeitgeber gemeldet habe. 

Ich habe angeblich die Anzeigepflicht verletzt. Ich habe mir sogar schriftlich bestätigen lassen, dass mein Kollege unverzüglich dem Chef Bescheid gesagt hat. Trotz allem weigert sich die Firma, die Abmahnung zurück zu nehmen. Was soll ich tun?“

Antwort: Sie unternehmen erst einmal gar nichts. Hat Ihr Arbeitgeber keine Regelungen getroffen, können Sie selbstverständlich auch bei einem Kollegen anrufen. Dieser ist dann im Rechtssinne ein Bote für Sie. Versagt dieser Bote und erhält Ihr Chef keine Mitteilung, ginge das zu Ihren Lasten. Hier ist jedoch alles in Ordnung gewesen. Sie haben Ihren Kollegen angerufen und Ihr Kollege hat Ihren Chef von Ihrer Arbeitsunfähigkeit informiert. Verlangt Ihr Arbeitgeber in Zukunft, dass Sie ihn direkt anrufen, ist das sicherlich auch in Ordnung.

Trotzdem unternehmen Sie nichts. Wegen dieser Abmahnung lohnt es sich nicht, vor Gericht zu ziehen und eine Entfernung aus der Personalakte einzuklagen.

Die Abmahnung wird mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam sein. Falls Sie eine Kündigung erhalten und diese Kündigung auf die Abmahnung gestützt wird, können Sie die Unwirksamkeit auch in einem späteren Rechtsstreit noch feststellen lassen.

Tipp: Schreiben Sie eine Gegendarstellung, die Ihr Chef zur Personalakte nehmen muss. Sie haben das Recht, Ihre Personalakte jederzeit einzusehen. Haben Sie das schon einmal gemacht?

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Frauen in Führungspositionen: Werden Sie initiativ tätig

Ihre Dienststelle ist nach den gesetzlichen Regelungen der Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder gefordert, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Fortbildungen können hier die notwendigen Kenntnisse und... Mehr lesen

23.10.2017
Darf ich meinen Chef als Weihnachtsmann oder Oberförster bezeichnen?

Ist das nicht eine spannende Frage? Dürfen Sie zu Ihrem Chef „Du Weihnachtsmann“ sagen? Immerhin ist es nach dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten erlaubt, einen uniformierten Verkehrspolizisten als „Oberförster“ zu... Mehr lesen