09.04.2009

Abmahnung – wer hat die besseren Zeugen?

Knallzeugen – Kennen Sie auch welche? Von Knallzeugen spreche ich immer gerne, wenn die Zeugen bei einem Vorfall dabei waren, aber erst zugeschaut haben, als es schon „geknallt“ hatte. 
Typisches Beispiel Verkehrsunfall: Ein Auto nimmt dem anderen die Vorfahrt, und es kommt zum Zusammenstoß. Viele Zeugen haben den Unfall miterlebt. Vor Gericht stellt sich dann aber heraus, dass die Zeugen eigentlich erst hingesehen haben, als der Zusammenstoß schon erfolgt war und es schon „geknallt“ hatte. Zu dem eigentlichen Unfallhergang können sie also nichts sagen. Das sind Knallzeugen.

Und Ähnliches kann Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber in einem gerichtlichen Rechtsstreit über eine Abmahnung natürlich auch passieren.

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, stellt sich aber zunächst die Frage, wer das Fehlverhalten überhaupt beweisen muss. Wirft Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Vertragsverstoß vor, muss er ihn beweisen. Das bedeutet, dass er im Arbeitsgerichtsverfahren die Zeugen oder einen Sachverständigen benennen muss.
Dann entscheidet das Gericht, ob die Anhörung der Zeugen erforderlich ist. Bejaht es dieses, wird es von sich aus die Zeugen laden und vor Gericht vernehmen. Natürlich können Sie auch „Gegenzeugen“ benennen oder direkt zum Gerichtstermin mitnehmen.

Die Zeugen sollten natürlich das streitige Geschehen auch tatsächlich mitbekommen haben. „Knallzeugen“ helfen nicht weiter.

Beispiel: Sie wurden wegen einer Schlägerei im Betrieb abgemahnt. Tatsächlich haben Sie sich jedoch lediglich gegen einen Kollegen, der sie angegriffen hat, gewehrt. Zeugen, die erst nach Ende der Auseinandersetzung hinzugekommen sind, können natürlich zu der Ausgangssituation nichts sagen. Hier benötigen Sie also Kollegen, die gesehen haben, dass Sie angegriffen worden sind.

Und dann kommt es darauf an: Wer hat die besseren Zeugen?

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Kündigung wegen zweiter Eheschließung unwirksam

Erinnern Sie sich noch an das Urteil des Chefarztes, dem wegen seiner zweiten Eheschließung gekündigt wurde? Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit Urteil vom 01.07.2010, Az.: 5 Sa 996/09, ein Urteil gefällt.... Mehr lesen

23.10.2017
Schwangerschaft und Elternzeit – Teil V: Sonderzahlungen

Während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfristen sowie während der Beschäftigungsverbote stehen Ihnen Sonderzahlungen zweifelsfrei zu. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Weihnachts- und Urlaubsgeld auf jeden Fall zahlen.   Mehr lesen