18.04.2009

Abmahnungen – wenn Sie die Autorität Ihres Vorgesetzten missachten

„Beweg selber deinen Arsch, du faules Schwein!“ – Haben Sie das auch schon einmal zu Ihrem Vorgesetzten gesagt?

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf musste sich kürzlich mit der Frage beschäftigen, ob das Missachten der Autorität des Vorgesetzten einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt, oder ob zuvor Abmahnungen erforderlich sind (Urteil vom 10.12.2008, Az. 12 Sa 1190/08). 
Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage: mit Erfolg. Er war in einem Krankenhaus angestellt. An einem Morgen reagierte er auf die Aufforderung seines direkten Vorgesetzten, unmittelbar die Arbeit aufzunehmen, mit den Worten: „Beweg selber deinen Arsch, du faules Schwein“.
Danach war er allerdings der Anweisung gefolgt. Grund für seine Verärgerung: Er hatte an diesem Morgen keine Zeit mehr für das übliche Kaffeetrinken vor Dienstbeginn. Zu der Anweisung war es gekommen, weil 3 von 7 Kollegen fehlten.

Nach dem Vorfall führten der direkte Vorgesetzte und der Beschäftigte ein Gespräch. In diesem beantwortete der Arbeitnehmer die Frage des Vorgesetzten, ob er sich denn wieder beruhigt habe, mit „ja“. Dennoch kündigte die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer fristlos. Und zwar, weil der Vorgesetzte sich bei der Arbeitgeberin über das Verhalten beschwert hatte.

Das LAG entschied, dass eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung wegen einer Beleidigung nur dann gerechtfertigt sei, wenn diese eine ernstliche Störung des Betriebsfriedens, der betrieblichen Ordnung oder des reibungslosen Betriebsablaufs verursache. Dem Arbeitgeber müsse die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zumutbar sein. Hinsichtlich der groben Beleidigung urteilten die Richter: Es liegt kein wichtiger Grund vor. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Tatsache, dass das Beschäftigungsverhältnis über viele Jahre ungestört verlaufen war. Auch hatte der Kläger die Anweisung des Vorgesetzten letztendlich befolgt und somit die Autorität nicht untergraben.

Aber Achtung: Das Urteil ist kein Freifahrtsschein. Sicherlich erhält der Kollege, nachdem er die Klage gewonnen hat, eine Abmahnung. Mehrere solcher Abmahnungen können dann dazu führen, was im Wiederholungsfall bei einem weiteren Missachten der Autorität eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtmäßig sein wird. In diesem Fall ist dem Arbeitgeber die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten.

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