06.05.2009

Arbeitgeber formulieren Abmahnungen häufig falsch

Haben Sie schon einmal eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Das war sicherlich ärgerlich. Nach meinen Erfahrungen sind aber ¾ aller Abmahnungen unwirksam. Arbeitgeber formulieren Abmahnungen nämlich häufig falsch.

Wie muss abgemahnt werden? 
Grundsätzlich können Arbeitgeber auch eine mündliche Abmahnung aussprechen. Es empfiehlt sich jedoch dringend, die Schriftform einzuhalten. Nur dann können sie in einem späteren Prozess auch den Inhalt der Abmahnung genau beweisen.

Die Anforderungen an eine Abmahnung: Der Arbeitgeber muss den Sachverhalt und das Fehlverhalten so konkret beschreiben, dass Sie erkennen können, durch welche ihrer Handlung eine Pflichtverletzung vorgelegen hat. Dann muss er Ihr Fehlverhalten klar als Verstoß gegen ihre Pflichten bezeichnet haben und Sie auffordern, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Abschließend muss er Ihnen Konsequenzen androhen, beispielsweise im Wiederholungsfalle eine Kündigung.

So formulieren Arbeitgeber Abmahnungen häufig falsch:

„Ich mahne Ihr Verhalten ab.“ – Ohne das Verhalten konkret zu nennen.

„Sie haben mit dem Gabelstapler eine Tonne umgefahren.“ – Was erwartet der Arbeitgeber nun genau? Dass langsamer gefahren wird? Dass keine Tonnen umgefahren werden oder auch keine anderen Dinge?

„Sie fahren zu schnell und machen zu viele Fehler.“ – Ein Verstoß ist konkret, der andere nicht.

„Ändern Sie Ihr Verhalten.“ – Welches Verhalten? Androhung der Konsequenzen fehlt.

Also: Haben Sie eine Abmahnung erhalten, stecken Sie nicht gleich den Kopf in den Sand! Sprechen Sie mit Ihrem Chef darüber. Gelingt Ihnen das nicht, oder bleibt das Gespräch ohne Ergebnis, schreiben Sie eine Gegendarstellung für die Personalakte. Versuchen sich auch stets Unterstützung durch den Betriebsrat oder andere Mitarbeiter zu holen. Meistens ist anderen Kollegen schon Ähnliches widerfahren.

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