Produktempfehlung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Mustervorlage: Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt entlassen kann, muss er ihn erst abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt...

€ 3,90

Blog-News
11.09.2009
10:30

Kopftuch und kein Ende des Streits

Die Rechtsstreitigkeiten wegen Kopftüchern und anderen religiösen Kopfbedeckungen nehmen kein Ende. Das ist auch klar, da jeder Fall anders zu beurteilen ist.

Nun hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen Fall für pädagogisches Personal an einer Schule in Nordrhein-Westfalen zu entscheiden (Urteil vom 20.08.2009, Az.: 2 AZR 449/08).

 
Das ist geschehen:

Eine Arbeitnehmerin war als pädagogische Mitarbeiterin an einer Schule in Nordrhein-Westfalen tätig. Nach dem dort geltenden Schulgesetz dürfen Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine religiösen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes oder den religiösen Schulfrieden zu gefährden.

Die Bundesarbeitsrichter bestätigten die ständige Rechtssprechung, dass diese Regelung im Einklang mit dem Grundgesetz sowie den nationalen und europäischen Diskriminierungsverboten steht. Deshalb ist eine Kopfbedeckung, die Haare, Haaransatz und Ohren von einer Frau vollständig bedeckt, eine religiöse Bekundung. Genau dies hatte die Mitarbeiterin getan. Sie hatte zunächst ein islamisches Kopftuch getragen. Dann war sie der Aufforderung des Landes NRW nachgekommen und hatte das Kopftuch abgelegt. Stattdessen trug sie dann jedoch eine Mütze mit Strickbund. Diese Mütze hat ihr Haar, den Haaransatz und die Ohren komplett verborgen.

Der Arbeitgeber hat daraufhin eine Abmahnung erteilt. Gegen die Abmahnung ist die Arbeitnehmerin vorgegangen.

Ohne Erfolg, wie das BAG feststellte.

Fazit:
Dieses Urteil ist nicht auf sämtliche Arbeitsverhältnisse zu übertragen. Im staatlichen Bereich besteht jedoch eine ausdrückliche Trennung zwischen Staat und Religion. Daran haben sich die Arbeitnehmer zu halten, gleich welcher Religion sie angehören.

Weitere Blog-News zu diesem Thema

JOBBÖRSE

Sie möchten sich umorientieren und suchen einen neuen Job?

Wir helfen Ihnen mit der NEUEN Jobbörse auf ArbeitnehmerRecht24 dabei.

zur Jobsuche >>


 

über 34.400

 

zufriedene Leser des kostenlosen Newsletters "ArbeitnehmerRecht24" und "Mitbestimmung aktuell"

>>mehr Informationen

 

 


Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.