16.06.2010

Ermahnung – was ist das eigentlich?

Schon häufiger haben mich Leser angesprochen und gefragt, wo sich die gesetzlichen Regelungen zur Ermahnung und Abmahnung befinden und was eine Ermahnung überhaupt sei.  

Weder Ermahnung noch Abmahnung sind im Arbeitsrecht gesetzlich geregelt. Beides bereitet letztendlich eine Kündigung vor. Eine Kündigung ist häufig nur dann möglich, wenn sie das letzte für den Arbeitgeber mögliche Mittel darstellt. Sind andere, mildere Mittel wie eine Ermahnung oder eine Abmahnung möglich, darf der Arbeitgeber nicht sofort eine Kündigung aussprechen.

Die Ermahnung ist die Vorstufe zur Abmahnung. Während es von der Rechtsprechung klare Kriterien für eine Abmahnung gibt, existieren diese für eine Ermahnung nicht. Bei der Abmahnung muss neben der konkreten Schilderung des Sachverhalts auch eine Warnfunktion vorhanden sein. Der Arbeitnehmer muss wissen, dass er im Wiederholungsfall mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen, im schlimmsten Fall auch mit einer Kündigung zu rechnen hat.

Das ist bei einer Ermahnung anders. Eine Ermahnung ist lediglich der Hinweis auf nicht vertragsgerechtes Verhalten. Mit der Ermahnung werden keine weiteren Konsequenzen angedroht.

In der Fußballersprache können Sie die Ermahnung wie den erhobenen Zeigefinger deuten, während die Abmahnung die gelbe Karte ist und die Kündigung die rote Karte. Damit hätten Sie sich dann selbst ins Abseits gestellt.

Gegen eine Ermahnung können Sie gerichtlich nicht vorgehen. Wird diese schriftlich ausgesprochen und zur Personalakte genommen, sollten Sie allerdings eine Gegendarstellung schreiben. Erhalten Sie allerdings eine ungerechtfertigte Abmahnung, sollten Sie sofort dagegen vorgehen.

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