Abmahnung
Durch eine Abmahnung soll einem Arbeitnehmer seine Pflichtverletzung aufgezeigt werden. Außerdem soll er gewarnt werden, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Oft werden Abmahnungen von Arbeitgeberseite aber auch instrumentalisiert, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.
Wie reagieren Sie als betroffener Arbeitnehmer nun am besten, wenn Ihr Vorgesetzter Ihnen eine Abmahnung ausgestellt hat? Wir zeigen Ihnen, welche formalen Bedingungen eine korrekte Abmahnung erfüllen muss, wie Sie eine ordentliche Gegendarstellung verfassen und bieten Ihnen weitere nützliche Downloads, damit Sie sich jederzeit gegen Willkürentscheidungen Ihres Arbeitgebers schützen können.
Blog-News
Erhalten Sie eine Abmahnung für einen Arbeitsvertragsverstoß, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht mehr kündigen – jedenfalls nicht wegen des gleichen Grundes!
Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Fall entschieden (Urteil vom 28.04.2011, Az.: 25 Sa 2684/10).
Unwirksame Abmahnung verwendbar – Teil 2
17.08.2010
Gestern hatte ich Ihnen in meinem Blog das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.02.2009, Az.: 2 AZR 603/07, dargestellt. Danach kann auch eine Abmahnung, die mangels Anhörung des Arbeitnehmers formell unwirksam ist, die für eine verhaltensbedingte Kündigung erforderliche Warnung entfalten.
Unwirksame Abmahnung verwendbar
16.08.2010
Durch eine Abmahnung soll einem Arbeitnehmer seine Pflichtverletzung aufgezeigt werden und er soll gewarnt werden, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.
Was ist aber nun, wenn die Abmahnung formell unwirksam ist? So war es im Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 19.02.2009, Az.: 2 AZR 603/07. Ein Arbeitnehmer war als Kundenbetreuer in einem Zug tätig. Hier verkauft er auch Fahrkarten. Die Abrechnungen musste er innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen.
Ermahnung – was ist das eigentlich?
16.06.2010
Schon häufiger haben mich Leser angesprochen und gefragt, wo sich die gesetzlichen Regelungen zur Ermahnung und Abmahnung befinden und was eine Ermahnung überhaupt sei.
Abmahnung wegen Aschewolke
10.06.2010
Hatte ich es nicht vorausgesehen? Der Vulkanausbruch auf Island und die Aschewolke beschäftigen die deutschen Arbeitsgerichte. So hat bspw. das Arbeitsgericht Krefeld einen Gütetermin zu Az.: 1 Ca 1231/10 am 08.06.2010 anberaumt. Dieser Termin wurde zwischenzeitlich zwar wegen einer Klagerücknahme wieder aufgehoben, der Sachverhalt war trotzdem interessant und betrifft sicherlich viele andere Arbeitnehmer ebenfalls:
Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 10
08.04.2010
Irrtum: Vor einer Kündigung müssen 3 Abmahnungen ausgesprochen werden
Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
Immer wieder erlebe ich, dass Arbeitnehmer der Auffassung sind, dass sie mindestens 3 Abmahnungen erhalten haben müssen, bevor der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen darf. Diesem Irrtum unterliegen übrigens auch viele Arbeitgeber. Das ist aber nicht richtig!
In der letzten Woche fegte das Sturmtief Xynthia über Deutschland hinweg. Der gesamte Bahnverkehr war in vielen Teilen Deutschlands eingeschränkt oder komplett eingestellt. Viele Arbeitnehmer, deren Arbeitszeiten besonders früh begannen, kamen zu spät oder gar nicht zur Arbeit. Nun hagelte es in den letzten Tagen die ersten Abmahnungen. Die Begründung ist fast immer die gleiche: Der Arbeitgeber sagt, man hätte sich darum zu kümmern, zur Arbeit zu kommen und wenn es mit einem Taxi ist. Es sei nicht Sache des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmer hätten Ihre Pflicht zu erfüllen.
Frage: „Ich bin langzeiterkrankt und hatte eine medizinische Rehabilitation vom Rententräger bewilligt bekommen. Für die Zeit der Maßnahme war ich arbeitsunfähig. Die Maßnahme habe ich angetreten, jedoch am selben Tag wegen einer Rehabilitationsunfähigkeit abgebrochen. Ich war gleich am nächsten Tag beim Hausarzt und bekam eine weitere Arbeitsunfähigkeit auf „unabsehbare“ Zeit. Nun habe ich erst 2 Wochen später meinen Arbeitgeber informiert, dass ich wieder zu Hause bin. Ich habe seitens des Arbeitgebers eine Pflichtverletzung begangen, da ich mich nicht sofort nach dem Abbruch gemeldet habe. Ich habe jetzt (nach 4 Wochen) diese Mitteilung bekommen und auch, dass sich mein Arbeitgeber rechtliche Schritte (wohl Abmahnung) überlegt. Was kann ich tun? Der Abbruch der medizinischen Rehabilitation hat nicht zur Folge, dass ich wieder genesen bin oder war. Ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich bis Ende der Reha arbeitsunfähig gewesen wäre. Können Sie mir einen Rat geben, wie ich eine Abmahnung abwenden kann oder wäre das ohnehin nicht mehr möglich, wegen der Zeitspanne von 4 Wochen?“
Kopftuchverbot und kein Ende
12.09.2009
Gestern hatte ich Ihnen von einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Kopftüchern an der Schule berichtet. Nicht vorenthalten möchte ich Ihnen jedoch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG, Urteil vom 19.06.2009, Az.: 7 Sa 84/08).
Auch hier hatte eine Erzieherin in einem Kindergarten ein Kopftuch getragen. Sie ist in der Türkei geboren, deutsche Staatsangehörige und Angehörige des muslimischen Glaubens. Aus religiöser Überzeugung trug sie in der Öffentlichkeit einschließlich während ihrer Tätigkeit als Erzieherin ein Kopftuch (Hidschab).
Kopftuch und kein Ende des Streits
11.09.2009
Die Rechtsstreitigkeiten wegen Kopftüchern und anderen religiösen Kopfbedeckungen nehmen kein Ende. Das ist auch klar, da jeder Fall anders zu beurteilen ist.
Nun hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen Fall für pädagogisches Personal an einer Schule in Nordrhein-Westfalen zu entscheiden (Urteil vom 20.08.2009, Az.: 2 AZR 449/08).
Wissen
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
04.01.2011Generell wird durch eine schriftliche Abmahnung der Ernst der Situation besser zum Ausdruck gebracht als durch eine mündliche
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So wehren Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung Die Fälle, in denen eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, sind gar nicht so selten. Und Sie können sich durchaus gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren.
weiterlesenSo geht es nach der Abmahnung weiter
12.08.2009
So geht es nach der Abmahnung weiter Eine Abmahnung sollte in der Regel so wirken wie ein befreiendes Gewitter. Von der arbeitsrechtlichen Seite her ist – abgesehen von evtl. Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers bei berechtigten Abmahnungen – der konkrete Vorfall erledigt. Insbesondere kann Ihnen der Arbeitgeber nicht wegen desselben Vorfalls noch einmal kündigen.
weiterlesenRechtshilfen
Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, Personalakten zu führen. Werden aber Urkunden, Schriftstücke und sonstige Vorgänge vom Arbeitgeber aufbewahrt, liegt eine Personalakte vor.
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Sie haben eine Abmahnung erhalten. Damit sind Sie aber ganz und gar nicht einverstanden. Wehren Sie sich! Sie haben das Recht dazu, die Entfernung einer ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen!
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Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt entlassen kann, muss er ihn erst abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt...
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