Abmahnung
Durch eine Abmahnung soll einem Arbeitnehmer seine Pflichtverletzung aufgezeigt werden. Außerdem soll er gewarnt werden, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Oft werden Abmahnungen von Arbeitgeberseite aber auch instrumentalisiert, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.
Wie reagieren Sie als betroffener Arbeitnehmer nun am besten, wenn Ihr Vorgesetzter Ihnen eine Abmahnung ausgestellt hat? Wir zeigen Ihnen, welche formalen Bedingungen eine korrekte Abmahnung erfüllen muss, wie Sie eine ordentliche Gegendarstellung verfassen und bieten Ihnen weitere nützliche Downloads, damit Sie sich jederzeit gegen Willkürentscheidungen Ihres Arbeitgebers schützen können.
Wissen
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
04.01.2011Generell wird durch eine schriftliche Abmahnung der Ernst der Situation besser zum Ausdruck gebracht als durch eine mündliche
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So wehren Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung Die Fälle, in denen eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, sind gar nicht so selten. Und Sie können sich durchaus gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren.
weiterlesenSo geht es nach der Abmahnung weiter
12.08.2009
So geht es nach der Abmahnung weiter Eine Abmahnung sollte in der Regel so wirken wie ein befreiendes Gewitter. Von der arbeitsrechtlichen Seite her ist – abgesehen von evtl. Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers bei berechtigten Abmahnungen – der konkrete Vorfall erledigt. Insbesondere kann Ihnen der Arbeitgeber nicht wegen desselben Vorfalls noch einmal kündigen.
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Welche Widerspruchsrechte haben Sie als Arbeitnehmer bei einer Abmahnung? Erhalten Sie eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber, sollten Sie erstmal in Ruhe überlegen, welche Schritte Ihnen ggf. zur Verfügung stehen, um gegen diese Maßnahme vorzugehen. Selbstverständlich sollten Sie im eigenen Interesse versuchen, das gestörte Vertrauensverhältnis wieder herzustellen oder zumindest zu vermeiden, dieses durch unüberlegte Reaktionen weiter zu belasten.
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Welche Mitbestimmungsrechte hat Ihr Betriebsrat bei einer Abmahnung? Sofern es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt, stehen diesem nach dem Betriebsverfassungsgesetz in einer Reihe von Fragen konkrete Mitbestimmungs-, Anhörungs- oder Informationsrechte zu.
weiterlesenSo prüfen Sie, ob die Abmahnung wirksam ist
12.08.2009
Eine Abmahnung – egal ob mündlich oder schriftlich – muss bestimmten Mindestanforderungen genügen, um eine nachfolgende verhaltensbedingte Kündigung ermöglichen zu können. Prüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob die Abmahnung in Ihrem Fall diese Anforderungen erfüllt.
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Ein Arbeitgeber erstellt eine Abmahnung, um das Verhalten eines Arbeitnehmers im Betrieb zu rügen. In der Regel handelt es sich dabei um wiederholte Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Abmahnung dient somit als Aufforderung an den Betroffenen, sein Verhalten entsprechend zu verändern.
weiterlesenWer kann Sie betrieblich abmahnen?
10.08.2009
Im Arbeitsrecht erfolgt eine Abmahnung gewöhnlich durch den Arbeitgeber, um das Verhalten zu rügen. Zur Abmahnung sind alle Personen im Betrieb berechtigt, die dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber weisungsberechtigt sind.
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Als Arbeitnehmer wird Ihnen durch die Abmahnung klar, welches Verhalten der Arbeitgeber als vertragswidrig beurteilt. Und ein zweiter für Sie sehr wichtiger Aspekt ist, dass durch die Abmahnung die Kündigungsmöglichkeit verbraucht wird.
weiterlesenBlog-News
Erhalten Sie eine Abmahnung für einen Arbeitsvertragsverstoß, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht mehr kündigen – jedenfalls nicht wegen des gleichen Grundes!
Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Fall entschieden (Urteil vom 28.04.2011, Az.: 25 Sa 2684/10).
Unwirksame Abmahnung verwendbar – Teil 2
17.08.2010
Gestern hatte ich Ihnen in meinem Blog das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.02.2009, Az.: 2 AZR 603/07, dargestellt. Danach kann auch eine Abmahnung, die mangels Anhörung des Arbeitnehmers formell unwirksam ist, die für eine verhaltensbedingte Kündigung erforderliche Warnung entfalten.
Unwirksame Abmahnung verwendbar
16.08.2010
Durch eine Abmahnung soll einem Arbeitnehmer seine Pflichtverletzung aufgezeigt werden und er soll gewarnt werden, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.
Was ist aber nun, wenn die Abmahnung formell unwirksam ist? So war es im Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 19.02.2009, Az.: 2 AZR 603/07. Ein Arbeitnehmer war als Kundenbetreuer in einem Zug tätig. Hier verkauft er auch Fahrkarten. Die Abrechnungen musste er innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen.
Rechtshilfen
Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, Personalakten zu führen. Werden aber Urkunden, Schriftstücke und sonstige Vorgänge vom Arbeitgeber aufbewahrt, liegt eine Personalakte vor.
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Sie haben eine Abmahnung erhalten. Damit sind Sie aber ganz und gar nicht einverstanden. Wehren Sie sich! Sie haben das Recht dazu, die Entfernung einer ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen!
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Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt entlassen kann, muss er ihn erst abmahnen. Im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt...
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