12.08.2009

So wehren Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung

Die Fälle, in denen eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, sind gar nicht so selten. Und Sie können sich durchaus gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren.

Tipp:

Vermeiden Sie auf jeden Fall die Unterschrift unter solche Klauseln wie: „Ich erkenne die Abmahnung als berechtigt an“. Streichen Sie diese einfach durch, niemand kann Sie zur Unterschrift zwingen. Denn, wenn Sie das einmal unterschrieben haben, wird es Ihnen sehr schwer fallen, später nachzuweisen, dass die Abmahnung nun doch unwirksam sein soll.

Beispiele für ungerechtfertigte Abmahnungen
Falscher Adressat Nicht Sie, sondern ein Kollege war der Übeltäter.
Falscher Vorfall

Der in der Abmahnung beschriebene Vorfall hat nicht oder nicht so stattgefunden.

Beispiel: An dem angegebenen Tag sind Sie gar nicht verspätet zur Arbeit erschienen oder Sie sind pünktlich gewesen, in der Zeiterfassung ist dies aber nicht dokumentiert, weil die Stempeluhr an dem Tag nicht funktionierte.

Falsche Pflicht Zu dem mit der Abmahnung eingeforderten Verhalten sind Sie nicht verpflichtet, weil z.B. die Kassenführung nicht zu Ihren Aufgaben gehört und Sie deshalb für den Fehlbestand auch nicht verantwortlich sein können.
Vorwurf ließ sich vor Gericht nicht beweisen Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses konnte Ihr Arbeitgeber nicht beweisen, dass die Vorwürfe aus der Abmahnung gerechtfertigt waren und hat daher den Prozess verloren.

In allen Fällen einer ungerechtfertigten Abmahnung sollten Sie sich um eine Bereinigung der Personalakte und der Situation bemühen. Denn auch, wenn Ihr Arbeitgeber vielleicht einräumt, dass eine Abmahnung nicht gerechtfertigt war, sollte sie trotzdem aus der Personalakte entfernt werden. Sonst haben Sie unter Umständen z.B. bei einem Verkauf des Unternehmens ein Problem.

Das sind Ihre Rechte

Sie können Rücknahme und Beseitigung der ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Dies ist ständige Rechtsprechung des BAG. Wenn die Abmahnung aus der Personalakte entfernt ist, kann Ihr Arbeitgeber eine evtl. später beabsichtigte Kündigung mehr auf die entfernte Abmahnung stützen. Die Rechtsprechung stützt diesen Anspruch u.a. auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers.

Musterformulierung

Die Abmahnung vom … ist ungerechtfertigt,  weil …. Ich fordere Sie auf, diese Abmahnung zurück zu nehmen und aus meiner Personalakte zu entfernen und mir dies bis zum … schriftlich zu bestätigen.
Um zu vermeiden, dass Ihr Beseitigungsanspruch verwirkt ist, sollten Sie weder den Eindruck erwecken, dass Sie die Abmahnung hinnehmen noch lange abwarten.
Kommt Ihr Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nach, können Sie ihn vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verklagen. Dabei muss Ihr Arbeitgeber die Berechtigung der Abmahnung beweisen.

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