Ein Arbeitgeber erstellt eine Abmahnung, um das Verhalten eines Arbeitnehmers im Betrieb zu rügen. In der Regel handelt es sich dabei um wiederholte Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Abmahnung dient somit als Aufforderung an den Betroffenen, sein Verhalten entsprechend zu verändern. Darüber hinaus werden auch die Folgen für den Fall einer Wiederholung des Vergehens derselben Art benannt. Die Abmahnung ist eine zwingende Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber.
Herr S. arbeitet in einem metallverarbeitenden Betrieb. Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen am Arbeitsplatz verboten. Den Mitarbeitern steht stattdessen ein separater Raum in einem Nebengebäude zur Verfügung. Da der Vorgesetzte Herrn S. schon mehrfach beim Rauchen angetroffen hat, droht er ihm mit einer Abmahnung. Nach einem erneuten Vorfall erhält S. eine entsprechende schriftliche Abmahnung von seinem Arbeitgeber. Darin sind die einzelnen Vergehen chronologisch aufgelistet. Darüber hinaus bringt der Arbeitgeber zum Ausdruck, dass er weitere Vergehen dieser Art nicht dulden wird und S. daher im Falle eines erneuten Verstoßes die verhaltensbedingte Kündigung drohe.
Der Arbeitgeber von S. hat alle relevanten Anforderungen für eine formgerechte Abmahnung eingehalten.
Eine Abmahnung erfordert keine Schriftform. In dem konkreten Fall ist allerdings eine schriftliche Abmahnung an S. ergangen, wodurch der Arbeitgeber im Zweifel einen besseren Nachweis seiner disziplinarischen Schritte erbringen kann.
Aus Ihrem Arbeitsverhältnis ergeben sich sowohl für Sie, als auch für Ihren Arbeitgeber konkrete Pflichten. Sofern Sie wiederholt gegen diese Pflichten verstoßen, steht es Ihrem Arbeitgeber zu, Sie dafür abzumahnen. Konkrete Gründe für eine Abmahnung sind unter anderen:
Ihr Arbeitgeber kann Sie nur für Vergehen abmahnen, die einen tatsächlichen Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Will Ihr Arbeitgeber Sie zum Beispiel abmahnen, weil Sie regelmäßig in T-Shirts zur Arbeit erscheinen, handelt es sich in der Regel nicht um eine rechtmäßige Abmahnung, es sei denn, Sie verstoßen gegen eine konkrete arbeitsvertragliche oder betriebliche Kleiderordnung.
Damit eine Abmahnung überhaupt Gültigkeit hat, muss Ihr Arbeitgeber eine Reihe von Anforderungen erfüllen.