Wissen

10.08.2009

Wer kann Sie betrieblich abmahnen?

Grundsätzlich dient die Abmahnung dazu, eine Person nachdrücklich auf ein rechts- oder vertragswidriges Verhalten hinzuweisen.

Im Arbeitsrecht erfolgt eine Abmahnung gewöhnlich durch den Arbeitgeber, um das Verhalten zu rügen. Zur Abmahnung sind alle Personen im Betrieb berechtigt, die dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber weisungsberechtigt sind. Dazu zählen neben dem Arbeitgeber selbst sämtliche Personen, die aufgrund ihrer Funktion oder Position im Unternehmen dazu berechtigt sind, dem Arbeitnehmer Anweisungen bezüglich

  • der Art und Weise,
  • Zeit und
  • dem Ort

der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht zu erteilen. Sofern Sie Zweifel haben, ob eine bestimmte Person in Ihrem Betrieb überhaupt dazu berechtigt ist Sie abzumahnen, sollten Sie ggf. Ihren Betriebsrat um Rat fragen.

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Mustervorlage: Aufforderung zur Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte

Mustervorlage: Aufforderung zur Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte

Sie haben eine Abmahnung erhalten. Damit sind Sie aber ganz und gar nicht einverstanden. Wehren Sie sich! Sie haben das Recht dazu, die Entfernung einer ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen!

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Auch Sie können Ihren Arbeitgeber abmahnen

Auch Sie als Arbeitnehmer haben das Recht, Ihren Arbeitgeber abzumahnen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Arbeitgeber versucht, Sie persönlich unter Druck zu setzen, um eine Kündigung Ihrerseits zu provozieren. Hier macht es durchaus Sinn, durch eine Abmahnung deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass Sie das Verhalten Ihres Arbeitgebers nicht dulden.

Setzt Ihr Arbeitgeber sein Verhalten fort und kündigen Sie deshalb, kann die Abmahnung als Nachweis dienen, dass Sie aktiv versucht haben, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Das ist unter anderem Voraussetzung für einen direkten Bezug von Arbeitslosengeld nach einer Kündigung Ihrerseits, da Sie grundsätzlich dazu verpflichtet sind, Ihr Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten und Ihnen sonst eine Sperrzeit drohen würde.

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„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.