03.04.2010

1-€-Jobs sind untauglich

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat 1-€-Jobs untersucht. Danach zeigen sich erst 28 Monate nach Beginn eines solchen Jobs im Durchschnitt leichte positive Eingliederungswirkungen. Bei ostdeutschen Männern sind allerdings in einem Zeitraum von 28 Monaten noch keine erhöhten Beschäftigungschancen erkennbar. Hier tut sich also gar nichts. Offensichtlich sind diese Arbeitsgelegenheiten nicht geeignet, Menschen aus der Hartz IV-Falle herauszubringen. Hoffentlich begreift die Politik das auch einmal. 
Das bringt mich auch gleich zum nächsten Thema: Das Bundessozialgericht hat wieder einmal am 23.03.2010 zu Az.: B 14 AS 1/09 R, ein Urteil gesprochen. Danach müssen Kosten für Klassenfahrten von den Grundsicherungsträgern, beispielsweise der ARGE, übernommen werden. Das ist klar. Es müssen aber auch Kosten für vorbereitende Tagesveranstaltungen gezahlt werden. Im konkreten Fall sollte eine Skifreizeit durchgeführt werden. Zur Vorbereitung fuhr die Klasse an 2 Tagen in die Skihalle Bottrop. Da einkommensschwache Schüler nicht ausgegrenzt werden sollen, müssen die Träger der Grundsicherung auch diese Kosten übernehmen. Allerdings muss das Landessozialgericht zunächst noch einmal den Sachzusammenhang zwischen den Tagesfahrten und der mehrtätigen Klassenfahrt untersuchen. Nur, wenn eine Teilnahme der Klassenfahrt ausschließlich nach Teilnahme an den Tagesveranstaltungen möglich gewesen sein sollte, müssen die Kosten erstattet werden.

Fazit: 1-€-Jobber bleiben im Durchschnitt länger als 2 Jahre in ihrer Situation stecken. Kosten für Klassenfahrten Ihrer Kinder werden diese Eltern sicherlich nicht ohne Weiteres übernehmen können. Das müssen Sie auch nicht, da dazu die Grundsicherungsträger verpflichtet sind.

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