16.08.2010

ARGE muss Nebenkosten auch bei verspäteter Vorlage zahlen!

Das Problem: Schulden muss die ARGE nicht übernehmen. Wenn nun aber eine Nachforderung verspätet bei der ARGE eingereicht wird, handelt es sich um Schulden oder um zu zahlende Unterhaltskosten?

Der Fall: Ein Mieter erhielt Hartz IV. Im März 2007 verlangte der Vermieter eine Nachforderung von Betriebskosten bis zum 30. April 2007. Der Mieter reichte die Abrechnung erst am 04. Juni 2007 bei der ARGE ein. Diese lehnt die Übernahme der Nachforderung ab: Eine Übernahme als Zuschuss sei nicht möglich. Es handele sich nicht um laufende Unterhaltskosten, sondern um Mietschulden. Die könnten jedoch nur als Darlehen übernommen werden. 
Nein, sagte das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 22.03.2010, Az.: B 4 AS 62/09. Um Schulden handele es sich nur dann, wenn die Nachforderung auf einen unangemessenen Verbrauch beruht. Hier sind es normale Nachforderungen, die die ARGE auch bezahlen muss.

Tipp: Sie sollten eine Betriebskostenabrechnung unverzüglich weiter leiten. Sollten Sie es versäumt haben, können Sie sich auf dieses Urteil berufen. Besser spät als nie!

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