27.02.2011

Arbeitslosengeld – Die Dauer des Anspruchs

Wie lange erhalten Sie Arbeitslosengeld? Die Antwort richtet sich nach den §§ 127, 128 SGB III. Sie richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 3 Jahre erweiterten Rahmenfrist und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs.  
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von mindestens

  • 12 Monaten auf 6 Monate Arbeitslosengeld,
  • 16 Monaten auf 8 Monate Arbeitslosengeld,
  • 20 Monaten auf 10 Monate Arbeitslosengeld,
  • 24 Monaten auf 12 Monate Arbeitslosengeld,
  • 30 Monaten und nach Vollendung des 50. Lebensjahres auf 15 Monate Arbeitslosengeld,
  • 36 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf 18 Monate Arbeitslosengeld und
  • 48 Monaten und nach Vollendung des 58. Lebensjahres auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Achtung: Besondere Sperrzeiten wegen der Arbeitsaufgabe kann die Dauer des Arbeitslosengeldes mindern.

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