26.02.2011

Das Arbeitslosengeld – Wann gibt es das?

Wann haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld? Die einfache Antwort würde lauten: Wenn Sie arbeitslos sind. Ganz so einfach ist es jedoch nicht.

Die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld finden Sie in den §§ 117 und 118 SGB III. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer arbeitslos ist, die Anwartschaftszeit erfüllt hat und sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat.  
Erhalten Arbeitnehmer die Regelaltersrente, haben Sie von Beginn des folgenden Monats keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Grundsätzlich haben Anspruch auf Arbeitslosengeld auch nur die Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Hiervon sind jedoch Ausnahmen möglich.

Arbeitslos ist wiederum derjenige, der nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, welches mindestens 15 Stunden wöchentlich in Anspruch nimmt, und sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung steht. Es müssen also diese 3 Voraussetzungen vorliegen:

  • Beschäftigungslosigkeit
  • Eigenbemühungen
  • Verfügbarkeit

Natürlich muss der Arbeitslose auch leistungsfähig sein. Wer also dauerhaft erkrankt ist, kann kein Arbeitslosengeld erhalten.

Die Anwartschaftszeit ist nach § 123 SGB III erfüllt, wer in der Rahmenfrist von 2 Jahren mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.

Wichtig: Die Meldung der Arbeitslosigkeit muss persönlich geschehen!

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