Ab morgen, dem 01.07.2010, gibt es mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger. Die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II ist am 25.06.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Wegen dieser Bekanntmachung trägt die monatliche Regelleistung ab dem 01. Juli 2010 insgesamt 359 Euro. Das gilt für Personen, die alleinstehend und alleinerziehend sind oder deren Partner minderjährig ist.
Diese Regelleistung wird zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt und umfasst insbesondere
Die Regelleistung für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt 80 % vom Regelsatz, also 287,20 Euro.
Zum Leben zu wenig und zum sterben zu viel? Ich denke, die Erhöhung ist ein guter Ansatz, um eine grundsätzliche Diskussion über die Höhe der Regelsätze einmal wieder zu führen. Reichen 359 Euro für eine alleinstehende Person? Dazu kommt noch der Mietzuschuss. Schreiben Sie Ihre Meinung.