19.02.2010

Hartz IV – ALG II – Härtefallregelung – diese Ansprüche haben Sie jetzt!

Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche entschieden, dass Sie in besonderen Härtefällen zusätzliches Geld zu Ihrem Hartz IV bekommen können. Diese Regelung gilt ab sofort. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit einen Katalog erarbeitet, unter welchen Voraussetzungen Sie weiteres Geld beanspruchen können. 

Der Katalog:

  • Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel können Sie jetzt in Ausnahmefällen bekommen, beispielsweise Hautpflegeprodukte bei einer Neurodermitis-Erkrankung.
  • Putz- und Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die keine fremde Hilfe haben.
  • Fahrt- und Übernachtungskosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit den Kindern.
  • Kosten für Nachhilfeunterricht in besonderen Einzelfällen für maximal 6 Monate, wenn es einen besonderen Anlass wie eine langfristige Erkrankung gibt.

Nach dem Bundesarbeitsministerium gehören zu den Härtefallklauseln nicht Positionen wie die Praxisgebühr, Bekleidung für Übergrößen, eine Brille, eine Waschmaschine, Zahnersatz oder orthopädische Schuhe.

Es lohnt sich aber nunmehr wieder in jedem Fall, Anträge zu stellen. Über jeden Antrag ist einzeln zu entscheiden. Jeder Antrag ist besonders nach dem Bundesverfassungsgericht zu beurteilen.

Liegt bei Ihnen ein solcher besonderer Härtefall vor, stellen Sie einen Antrag!

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