Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche entschieden, dass Sie in besonderen Härtefällen zusätzliches Geld zu Ihrem Hartz IV bekommen können. Diese Regelung gilt ab sofort. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit einen Katalog erarbeitet, unter welchen Voraussetzungen Sie weiteres Geld beanspruchen können.
Der Katalog:
Nach dem Bundesarbeitsministerium gehören zu den Härtefallklauseln nicht Positionen wie die Praxisgebühr, Bekleidung für Übergrößen, eine Brille, eine Waschmaschine, Zahnersatz oder orthopädische Schuhe.
Es lohnt sich aber nunmehr wieder in jedem Fall, Anträge zu stellen. Über jeden Antrag ist einzeln zu entscheiden. Jeder Antrag ist besonders nach dem Bundesverfassungsgericht zu beurteilen.
Liegt bei Ihnen ein solcher besonderer Härtefall vor, stellen Sie einen Antrag!