13.08.2010

Dürfen Arbeitslose in Urlaub fahren?

Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger müssen jederzeit erreichbar sein. Sie haben auf Job- oder Weiterbildungsangebote zu reagieren und müssen für die Arbeitsagentur oder die Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stehen.

Sie haben aber auch Anspruch auf Urlaub. 3 Wochen können Erwerbslosen bzw. Hartz-IV-Empfängern Urlaub gewährt werden. Ihre Leistungen bekommen Sie dann weiterhin.  
Wichtig ist vor allem: Melden Sie sich vorher bei Ihrer Arbeitsagentur oder der ARGE. Die Reise muss genehmigt sein! Wenn dies geschehen ist, können Sie sich während der 3 Wochen auch außerhalb Ihres Wohnortes oder im Ausland aufhalten. In der so genannten Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) werden Einzelheiten dazu geregelt.

Bleiben Sie länger weg, ist dies nach einer Genehmigung auch möglich. Dann erhalten Sie allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit kein Arbeitslosengeld mehr.

Ein letzter Tipp: Melden Sie sich nach dem Urlaub zurück. Dann kann Ihnen niemand vorwerfen, Sie seien nicht pünktlich aus dem Urlaub zurückgekehrt. Insbesondere eine Absenkung des Regelsatzes oder eine Sperrfrist ist so nicht möglich.

Wichtig:
Einen ausdrücklichen Anspruch auf Urlaub haben Hartz-IV-Empfänger nicht. Ist eine Vermittlung möglich, kann ein Urlaubsantrag zurück gewiesen werden.

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