16.09.2009

Mindestlohn und Hartz IV

Zwei aktuelle Presseberichte zum Mindestlohn und zu Hartz IV haben mich nachdenklich gemacht. Ich möchte sie Ihnen deshalb nicht vorenthalten. 
1. Meldung: Das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen hat sich die Lohndifferenzen zwischen Stammbeschäftigten und Zeitarbeitern angeschaut. Hier betragen die Unterschiede nach der Studie teilweise bis zu 45%. In den letzten Monaten sei der Bereich der Arbeitnehmerbelassung um 1/3 geschrumpft. Das IAQ geht jedoch davon aus, dass „die steile Wachstumskurve der Zeitarbeitsbranche nur zeitweilig unterbrochen wird“.

Insbesondere kritisiert das IAQ, dass häufig durch einen konzerninternen Verleih der Arbeitnehmer tarifliche Regelungen und Versorgungssysteme umgangen werden würden. Viele der Leiharbeitskräfte sind zusätzlich auf das ALG II, also Hartz IV, angewiesen.

2. Meldung: Fast zeitgleich erscheint in der Neuen Osnabrücker Zeitung eine verschärfte Forderung der Gewerkschaften nach gesetzlichen Mindestlöhnen. In einem Interview sagte der Chef des deutschen Gewerkschaftsbundes Michael Sommer, dass die bisher genannte Untergrenze von 7,50 € in der Stunde nicht mehr zeitgemäß sei. Er kündigte an, dass der DGB-Kongress im Mai 2010 die Forderung zum Mindestlohn „deutlich nach oben schrauben“ werde.

Insbesondere setzte er sich dafür ein, Leiharbeiter besser zu bezahlen. In Frankreich sei es auch so, dass Leiharbeiter sogar einen besonderen Zuschlag erhalten würden.

Fazit: Ob flächendeckende Mindestlöhne der richtige Weg sind, möchte ich an dieser Stelle nicht diskutieren. Die Argumente hierfür sind in den letzten Monaten sicherlich vielfältig ausgetauscht worden. Eins steht für mich jedoch fest: Wer einen Vollzeit-Arbeitsplatz hat, sollte nicht zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sein.

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