Die Insolvenz ihres Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer eine zunehmend reale Bedrohung geworden – selbst in gut florierenden Betrieben kann der Ausfall eines wichtigen Kunden für eine Zahlungsunfähigkeit sorgen.
Falls Sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind, sondern freiwillig, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber unbedingt bei den Sozialversicherungsbeiträgen auf die Finger schauen, wenn er in eine Schieflage gerät.
Unternehmen, die in eine Schieflage geraten, bezahlen oft nicht mehr die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter. Oft ist das auch der Anlass für eine Insolvenz – in vielen Fällen melden die Sozialversicherungsträger das Insolvenzverfahren wegen ausstehender Beiträge an.
Sind Sie in der gesetzlichen Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung als freiwillig versichertes Mitglied geführt, kann es haarig werden.
Als freiwillig Versicherter schulden Sie Ihrer Kasse die Beiträge selbst. Und nicht nur das: womöglich verlieren Sie sogar wegen ausstehender Beiträge Ihren Versicherungsschutz.
Ob Sie sozialversicherungspflichtig sind, darüber entscheiden die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Diese können sich von Jahr zu Jahr ändern. Liegen Sie über der Grenze, haben Sie das Recht,
Außerdem werden für Ihr Gehalt oberhalb dieser Grenzen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben. Dadurch sinkt Ihre prozentuale Belastung mit Beiträgen, je mehr Sie verdienen.
Dauert die Schieflage Ihres Arbeitgebers weiter an, sollten Sie entweder