25.03.2011

Arbeitgeber raucht – fristlose Kündigung möglich?

Viele Arbeitnehmer, gerade in Kleinbetrieben, haben immer noch das Problem des Zigarettenqualms. So auch eine Kollegin, die mir ihren Fall schilderte: Sie ist die einzige Arbeitnehmerin in einem Büro. Neben ihr gibt es noch den Chef und die Chefin, beides Kettenraucher. Alle drei sitzen in einem Büro und Chef und Chefin rauchen den ganzen Tag. 
Dass dabei Kunden belästigt werden, ist selbstverständlich. Dies interessiert die Chefs jedoch nicht. Die Arbeitnehmerin traut sich jedoch nicht, die beiden darauf anzusprechen, da die letzte Mitarbeiterin nach einer Beschwerde wenige Tage später gehen konnte. Nun ihre Frage: Kann sie fristlos wegen des Rauchs sofort kündigen?

Betrachten wir zunächst die gesetzliche Regelung. So hat nach § 5 Arbeitsstättenverordnung der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um nicht rauchende Beschäftigte am Arbeitsplatz wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Soweit erforderlich, hat er ein Rauchverbot zu erlassen. Nur in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr gibt es Einschränkungen. Hier hat der Arbeitgeber die Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Also: Ihr Arbeitgeber hat Sie zu schützen und das Rauchen damit einzustellen. Dies gilt sowohl für den Chef, als auch für die Chefin der Arbeitnehmerin.

Der Arbeitgeber verstößt gegen gesetzliche Regelungen. Nun kommt es noch auf eine Interessenabwägung an. Ist es Ihnen absolut unzumutbar, Ihre Kündigungsfrist einzuhalten? Nur dann ist eine fristlose außerordentliche Kündigung möglich. Meines Erachtens kommt es darauf an, wie lange Sie schon unter diesen Zuständen arbeiten. Sind Sie schon seit 5 Jahren in dem verqualmten Büro tätig, wird eine fristlose Kündigung wohl ausscheiden.

Meine Meinung: Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und im Zweifelsfall auch schriftlich auffordern, das Rauchen einzustellen. Was kann Ihnen denn schon passieren? Denken Sie bereits darüber nach, selbst zu kündigen? Wo ist dann der Unterschied, ob Sie selbst kündigen, oder von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden? Und gegenüber der Agentur für Arbeit, die natürlich an die Verhängung einer Sperrzeit denken wird, ist es allemal besser, wenn Sie Ihren Arbeitgeber zuvor auf das Problem angesprochen haben. Meines Erachtens müssen Sie sogar eine Abmahnung gegenüber Ihrem Arbeitgeber aussprechen, denn er verhält sich nicht vertragsgemäß. Erst nach einer erfolglosen Abmahnung dürfen Sie kündigen – dann aber fristlos!

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