11.11.2009

Arbeitnehmer soll Schadenersatz zahlen

„Es darf nicht wahr sein: Ich werde einmal mehr schikaniert. Jetzt ist meiner Chefin wieder etwas Neues eingefallen. Ich arbeite im Einzelhandel und dort gibt es Einkaufswagen, aber auch Einkaufskörbe. Ich werde universell eingesetzt, also sowohl an der Kasse als auch, wenn dort nicht viel los ist, im Lebensmittelmarkt selber. Jetzt zieht sie mir für jeden gestohlenen Korb einfach 10 € vom Gehalt ab. Was kann ich dafür, wenn Kunden Körbe mitnehmen? Ich kann mich doch nicht den ganzen Tag neben die Tür stellen.“ 
Antwort: Da haben Sie Recht! Lassen Sie sich das nicht gefallen. Rechtlich sieht es so aus: Sie haben Anspruch auf Ihren Lohn. Ihre Chefin meint nun ebenfalls einen Anspruch zu haben auf Schadenersatz in Höhe der jeweils entwendeten Einkaufskörbe. Wenn sie tatsächlich diesen Anspruch hätte, könnte sie aufrechnen mit Ihrer Gehaltsforderung und Ihnen dann das geringere Gehalt zahlen. So einfach geht das aber nicht. Zunächst einmal ist es nicht Ihre Aufgabe, darüber zu wachen, ob Körbe gestohlen werden oder nicht. Sie sind entweder an der Kasse oder im Markt eingesetzt und nicht als Türsteher. Andernfalls könnten Sie ja auch für sämtliche Ladendiebstähle haftbar gemacht werden. Das geht natürlich nicht!

Fazit: Teilen Sie das Ihrer Chefin sofort mit. Andernfalls gehen Sie zum Arbeitsgericht und klagen Ihren ausstehenden Lohn ein.

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