22.03.2011

Arbeitnehmerhaftung bei grober Fahrlässigkeit – Schaden von 30.000 €

Immer wieder beschäftigen die Gerichte Fälle der Arbeitnehmerhaftung. Sie können als Arbeitnehmer mit wenigen Handgriffen große Schäden verursachen. Da der Schaden so groß sein kann, dass er in keinem Verhältnis mehr zu Ihrem Arbeitsentgelt steht, hat die Rechtsprechung eine Haftungsverteilung angenommen.  
Grob gesagt ist es so, dass Sie bei leicht fahrlässigen Handlungen gar nicht haften und bei vorsätzlichen Taten voll haften. Dazwischen liegt eine Grauzone. So hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einem Fall von grober Fahrlässigkeit beschäftigen müssen (Urteil vom 28.10.2010, Az.: 8 AZR 418/09).

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war als Reinigungskraft in einer Röntgenpraxis mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 320 € beschäftigt. Nun geschah Folgendes: Die Arbeitnehmerin war an einem Abend zufällig in der Nähe der Praxis und hörte von draußen einen Alarm-Ton. Sie ging in die Praxisräume und stellte fest, dass ein Magnetresonanztomograph (MRT) Alarm schlug. Um den Alarm abzuschalten drückte sie einen Knopf. Dies war irrtümlich der Falsche, nämlich die Notabschaltung. Das Gerät fiel komplett aus und es entstand ein Schaden von 30.000 €. Der Arbeitgeber wollte diesen Schaden von der Arbeitnehmerin ersetzt erhalten. Das Arbeitsgericht in der zweiten Instanz verurteilte die Arbeitnehmerin allerdings „nur“ zu einer Zahlung eines Jahresgehalts von 3.840 €!

Und was macht das BAG? Es bestätigt diese Entscheidung! Es hat die Gesamtumstände abgewogen und eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt. Die Arbeitnehmerin hätte wissen müssen, dass sie eine solch komplexe Maschine nicht bedienen darf.

Die Arbeitnehmerin ist zwar verurteilt worden, hatte jedoch am Ende sehr viel Glück: Sie hatte eine private Haftpflichtversicherung, die sich zumindest aus Kulanz bereit erklärte, den Schaden zu regulieren. Dies spielte zwar für das Urteil keine Rolle, letztendlich blieb die Arbeitnehmerin jedoch so nicht auf dem Schaden sitzen. Sie können erkennen, welche Risiken am Arbeitsplatz für Sie lauern!

Ich halte diese Entscheidung für nicht interessengerecht. Die Arbeitnehmerin hat nur helfen wollen. Vermutlich hätten wir alle in dieser Situation das Gleiche getan.
Wofür gibt es einen Notschalter? Wie sehen Sie das?

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