Ein Tarifvertrag gilt automatisch nur für tarifgebundene Unternehmen – auch hauseigene Tarifverträge. Es sei denn, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Dann gilt er gleich für die ganze Branche einer Region oder gleich bundesweit.
In den tarifgebundenen Unternehmen selbst wiederum gelten die Tarifbedingungen grundsätzlich nur für Gewerkschaftsmitglieder.
Um die Nicht-Gewerkschaftsmitglieder unter ihren Mitarbeitern den Gewerkschaftsmitgliedern gleichzustellen, schreiben schon seit Jahrzehnten viele Unternehmen den übrigen Mitarbeitern Klauseln in den Arbeitsvertrag, nach der sich das Einkommen nach dem jeweils geltenden oder auch einem konkret benannten Tarifvertrag richten soll, entweder