06.08.2010

Beleidigung des Arbeitgebers in der Presse – Das geht zu weit

Wie weit darf ein Arbeitnehmer gehen, wenn er in einem Kündigungsschutzprozess die Presse einschaltet?

Das war geschehen: Ein Arbeitnehmer wandte sich gegen Überwachungsmaßnahmen seines Arbeitgebers. Er war der Auffassung, durch diese Überwachungsmaßnahmen sollten ältere und teurere Arbeitnehmer aus dem Betrieb gedrängt werden.

 
Dann wandte sich der Arbeitgeber des Arbeitnehmers ohne Vorwarnung an die Presse und erwähnte dabei einen Betrag von 500.000 Euro, den er als Schadenersatz verlangte. Dies wurde schon allein auf Grund der Summe in vielen Veröffentlichungen aufgegriffen.

Als es zum Arbeitsgerichtsprozess kam, wurden von dem Anwalt weiterhin Formulierungen wie „unmenschlich und verabscheuungswürdig“ und Ähnliches verwandt. Darauf kündigte die Arbeitgeberin außerordentlich fristlos.
Gegen diese Kündigung klagte der Arbeitnehmer und gewann in beiden Instanzen. Zuletzt urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen mit Urteil vom 12.03.2010, Az.: 10 Sa 676/09. Es sagte deutlich, dass auch der Arbeitnehmer einer Loyalitätspflicht unterliegt. Dagegen habe er verstoßen. Auch die Wortwahl sei nicht von seiner Meinungsfreiheit gedeckt. Von den Äußerungen des Anwalts habe sich der Arbeitnehmer auch niemals distanziert.

Trotzdem hat der Arbeitnehmer gewonnen: Der Arbeitgeber hätte zuvor eine Abmahnung erteilen müssen. Dann wäre dem Arbeitnehmer und dessen Rechtsanwalt klar geworden, dass eine Kündigung unmittelbar bevorsteht. Da der Arbeitgeber dies versäumt hatte, war die Kündigung unwirksam und der Arbeitnehmer musste weiter beschäftigt werden.

Also: Schießen Sie und Ihr Anwalt nicht über das Ziel hinaus. Eine angemessene Wortwahl ist Pflicht, andernfalls drohen Abmahnung und .

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Nur so dürfen Dienstvereinbarungen gekündigt werden

Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist deshalb so interessant, da es in allen Einzelheiten beschreibt, wie eine Betriebsvereinbarung von einem Betriebsrat zu kündigen ist. Und die gleichen Grundsätze gelten natürlich... Mehr lesen

23.10.2017
Aufrechter und ehrlicher Arbeitnehmer begeht keinen Diebstahl

Jetzt haben wir so viele Urteile zu Diebstählen und Unterschlagungen von geringwertigen Sachen in den letzten Monaten erlebt, dass dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG), Urteil vom 13.01.2010, Az.: 3 Sa... Mehr lesen