Es können Fälle auftreten, in denen ein Arbeitnehmer nicht möchte, dass der Arbeitgeber seine Anschrift besitzt. Das kann vorkommen, wenn Streitigkeiten unter Kollegen zu befürchten sind oder der Arbeitnehmer schlicht und ergreifend schlechte Erfahrungen mit dem Arbeitgeber oder Kollegen gemacht hat. Wenn der Arbeitnehmer nun umzieht, muss er dann die neue Adresse mitteilen?
Ja! Das ergibt sich aus einer Nebenpflicht aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag. Zwar muss auch ein schutzwürdiges Interesse an der Information für den Arbeitgeber bestehen, das ist jedoch im Regelfall zu bejahen.
Der Arbeitgeber muss allerdings das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze beachten. Er darf Ihre Adresse nicht einfach herumreichen. Und wenn Sie verlangen, dass niemand außer dem Geschäftsführer und dem Personalbüro Ihre Adresse erhalten soll, ist das völlig in Ordnung. Auch Ihr direkter Vorgesetzter muss nicht zwangsläufig Ihre Adresse kennen.
Tipp: Wenn Sie also bei Übergabe der Adresse darauf bestehen, dass diese im Betrieb nicht weiter gegeben wird, darf so etwas auch nicht geschehen!