17.11.2011

Die Frauenquote kommt – Wenn auch nur in der Vorstandsetage und freiwillig

Die wichtigsten deutsch geführten Unternehmen, die sogenannten DAX-Unternehmen, möchten den Frauenanteil bei Führungskräften verstärken. In den Vorständen beträgt die Quote derzeit 3,7 %

Um hier offensichtlich einer gesetzlichen Verpflichtung zuvorzukommen, möchten die Unternehmen die Quote durch eine Selbstverpflichtung erhöhen. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen auf 35 % steigen.

Hier sieht man wieder einmal, dass es auch gut wäre, wenn der Betriebsrat für die Konzernebenen zuständig wäre. Denn Aufgabe des Betriebsrates ist es ja gerade, die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg zu fördern. So steht es jedenfalls in § 80 Abs. 1 Ziffer 2 a BetrVG. Und auch nach dem so wichtigen § 75 BetrVG, der die Grundsätze für die Behandlung von Betriebsangehörigen regelt, gilt Folgendes: Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass eine Benachteiligung von Personen wegen ihres Geschlechts zu unterbleiben hat.

Und für Personalräte gilt nach § 68 Abs. 1 Ziffer 5 a nichts anderes. Der Personalrat hat die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg zu fördern.

Also: Mehr Betriebsräte in DAX-Vorständen – und das Problem wäre gelöst!

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