Haben Sie schon einen Job und möchten noch einen weiteren annehmen? Dürfen Sie das eigentlich?
Ihr Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit untersagen, wenn Folgendes beeinträchtigt ist:
1. Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten oder
2. die berechtigten Interessen des Arbeitsgebers.
Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn
- Sie bei einem Konkurrenzunternehmen tätig sind,
- Sie Ihre Genesung bei einer Arbeitsunfähigkeit durch eine Nebenbeschäftigung verhindern,
- Sie eine Nebentätigkeit ausüben, die dem geschäftlichen Ansehen Ihres Arbeitgebers schaden kann oder
- Sie während Ihres Erholungsurlaubs einer Beschäftigung nachgehen,
- Ihre Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet die gesetzliche Höchstgrenze der Arbeitszeit überschreitet. In diesem Fall ist der zweite Arbeitsvertrag nichtig. Unter Umständen begeht Ihr Arbeitgeber sogar eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Wichtig: Eine Nebentätigkeit müssen Sie grundsätzlich nicht von Ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie sich dazu im Arbeitsvertrag verpflichtet haben!