09.07.2010

Fahrer von Polizei geblitzt – was passiert nun?

Sind Sie beruflich mit einem Firmenwagen viel unterwegs? Erst gestern fragte mich ein LKW-Fahrer, der geblitzt worden war, wie das Verfahren eigentlich abläuft.

Wurden Sie geblitzt und vielleicht angehalten, ist es klar, dass Sie der Fahrer waren. Schwieriger wird es für die Polizei, wenn Sie nicht angehalten wurden. Dann wird in der Regel an den Halter des Fahrzeugs ein Anhörungsbogen versendet. 
Das ist in diesem Fall Ihr Arbeitgeber. In diesem Anhörungsbogen wird Ihr Arbeitgeber dazu aufgefordert, mitzuteilen, wer der Fahrer ist. Dazu ist Ihr Arbeitgeber auch verpflichtet, soweit er es selber weiß. Ist das Foto unscharf oder sind Sie nicht deutlich zu erkennen, darf Ihr Arbeitgeber auch durchaus einmal mitteilen, dass er sich nicht ganz sicher sei, wer der Fahrer gewesen ist. In diesem Fall wird die Polizei weiter nach Ihnen fahnden. Im Regelfall schickt sie einen Beamten in Ihren Betrieb und dort wird er nachfragen, ob Sie jemand anhand des Fotos wieder erkennt.
Je nach den Ermittlungsergebnissen, wird dann gegen Sie ein Bußgeldbescheid verhängt und Ihnen übersandt. Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie binnen 2 Wochen Einspruch einzulegen. Diese Frist müssen Sie unbedingt beachten, da andernfalls der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Sie können dann nichts mehr gegen ihn unternehmen.

Wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben und Sie tatsächlich als Fahrer tätig sind, sollten Sie spätestens an dieser Stelle überlegen, ob Sie die Angelegenheit nicht besser Ihrem Rechtsanwalt übergeben. Bestreiten Sie weiter, der Fahrer gewesen zu sein, kommt es dann in aller Regel zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Hält es das Gericht für erforderlich, wird es ein Sachverständigengutachten dazu in Auftrag geben, ob Sie der Fahrer sind oder nicht. Bei vielen Amtsgerichten läuft das Folgendermaßen ab: In der Verhandlung erscheint ein Sachverständiger und vergleicht Ihr Gesicht mit dem Gesicht auf dem Foto. Dabei beurteilt er die einzelnen spezifischen Merkmale, wie beispielsweise hohe Stirn, spitzes Kinn, ausgeprägte Wangenknochen, schmale Lippen sowie das Verhältnis der einzelnen Gesichtsteile zueinander. Der Sachverständige kann dann mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, ob Sie der Fahrer waren oder nicht. Dementsprechend wird dann das Urteil ausfallen.

Wichtig: Zur Sprache kommen hier auch Ihre Voreinträge.

Und nun zum Arbeitgeber: Verlieren Sie tatsächlich den Führerschein, kann er nicht nur eine Abmahnung, sondern bei einem längeren Führerscheinverlust auch eine Kündigung aussprechen.

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