18.10.2009

Foto eines Arbeitnehmers im Internet

Muss das Foto eines gekündigten Arbeitnehmers von der Firmen-Homepage entfernt werden?

Das ist geschehen: Das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 10.07.2009, Az.: 7 Ta 126/09) hatte sich mit einem interessanten Fall zu beschäftigen. Eine kaufmännische Angestellte war in ihrer Firma am Arbeitsplatz fotografiert worden. Das Foto zeigte die Mitarbeiterin während eines Telefongesprächs, wobei sie in die Kamera lächelte. Dieses Bild setzte das Unternehmen zur Gestaltung ihrer Homepage ein. Nach dem Verlassen des Betriebs verlangte die Arbeitnehmerin, ihr Bild sofort zu löschen. 
Die Kölner Landesarbeitsrichter waren jedoch anderer Auffassung. Da die Angestellte die Verwendung des Fotos zumindest stillschweigend geduldet habe, konnte der Arbeitgeber auch von einer Einwilligung für eine längere Nutzung ausgehen. Zudem dient die Aufnahme der telefonierenden Angestellten zu reinen Dekorationszwecken und vom Aussagegehalt her ist das Foto mit jedem anderen beliebigen austauschbar. Insoweit bestand kein Anspruch der Arbeitnehmerin auf sofortige Entfernung.

Aber: Das Gericht hat nur gesagt, dass ein sofortiges Entfernen nicht erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann sich also Zeit lassen, muss das Bild jedoch sicherlich nach einigen Monaten austauschen.

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