17.11.2010

Handbremse nicht richtig angezogen – Soldat muss nicht zahlen!

In diesem Fall hat ein Soldat wirklich Glück gehabt. Er zog die Handbremse nicht richtig an, sein Dienstfahrzeug rollte los und den Schaden muss er trotzdem nicht ersetzen.  
Im Einzelnen: Ein Soldat fuhr einen Mercedes Benz Vito als Militärfahrzeug. Er parkte das Fahrzeug und zog die Handbremse an – allerdings nur 4 bis 5 Rasten. Dann kam es wie es kommen musste: Nachdem er das Auto verlassen hatte, rollte dieses los und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von knapp 3.000 €. Dieses Geld wollte die Bundesrepublik von dem Soldaten zurückverlangen. Dieser habe die Bremse nicht ausreichend angezogen.

Gegen den Rückzahlungsbescheid legte der Soldat Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Er meinte nämlich, die Handbremse sei technisch nicht einwandfrei gewesen.

Damit hatte er Recht! Die Fußfeststellbremse des Mercedes Benz Vito habe nämlich die Besonderheit, dass sie erst nach mindestens 8 Rasten die Räder blockiert. So hat es das Verwaltungsgericht Koblenz festgestellt (Urteil vom 27.10.2010, Az.: 2 K 147/10.KO).

Da dieses unüblich sei, habe der Soldat nicht damit rechnen müssen, dass der Vito wegrollt. Außerdem sei er auf diesem Fahrzeugtyp nicht eingewiesen worden und habe nur wenig Fahrpraxis gehabt.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Ich halte es jedoch für richtig. Arbeitnehmer können mit solchen Besonderheiten nicht rechnen. Eine Einweisung des Dienstherrn oder des Arbeitgebers ist in solchen Fällen erforderlich.

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