15.04.2010

Headhunter – „Können Sie frei sprechen?“

Falls Sie am Arbeitsplatz ein Telefonat erhalten, welches mit den Worten „Können Sie gerade frei sprechen?“ beginnt, wissen Sie, wer am Ende der Leitung ist: ein Headhunter.

Wie reagieren Sie nun richtig?

Wichtig ist zunächst zu wissen, dass mittlerweile nicht nur Geschäftsführer und Führungspersonal von Headhuntern gesucht werden. Auch „ganz normale Arbeitnehmer“ stehen auf der Suchliste.

 

Letztendlich liegt dieses daran, dass 1994 das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit aufgegeben wurde. Die Grenze zwischen Arbeitsvermittlung, Personalberatung und Leiharbeit wurde dadurch verwischt.

Da entsprechende Unternehmen in der Regel nach vermittelten Arbeitnehmern bezahlt werden, kann es auch reiner Zufall sein, dass gerade Sie angerufen werden. Vielleicht weiß der Headhunter auch gar nicht viel von Ihnen oder gerade die Dinge, die Sie in social networks wie Xing oder Facebook eingestellt haben.

Arbeitsrechtlich sollten Sie aufpassen: Hat Ihr Arbeitgeber private Telefonate am Arbeitsplatz ausdrücklich verboten, dürfen Sie ein solches Telefonat nicht annehmen. Andererseits ist es für Sie natürlich auch interessant, was der Headhunter anbietet.

Also: Schließen Sie die Tür und hören Sie sich das Angebot an. Ist das nicht möglich, vereinbaren Sie einen privaten Telefontermin.

Vielfach geschieht Headhunting heute auch über E-Mails und in den social networks. So hat gerade ein Mandant von mir von einem Konkurrenzunternehmen über Xing ein Stellenangebot erhalten. Dagegen ist der bisherige Arbeitgeber machtlos. Die eigenen Mails und Nachrichten im Internet können jederzeit, auch nach der Arbeitszeit, abgerufen werden.

Ein Tipp: Versuchen Sie über das Internet herauszubekommen, ob der Headhunter wirklich seriös ist. Ein gutes Indiz dafür ist es, wenn der Headhunter ein ganz konkretes Stellenangebot für Sie bereit hält.

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