09.01.2010

Neuer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat einen neuen Beauftragten für die Belange behinderter Menschen. Es handelt sich um Herrn Hubert Hübbe. Der 53-jährige ist selbst Vater eines behinderten Sohns.  
In Deutschland sind rund 10,5 % der Bevölkerung von Behinderungen betroffen. Das sind ca. 8,6 Millionen Menschen. Schwerbehindert sind davon ca. 7 Millionen, beziehungsweise 8,2 % der Bevölkerung. Die spezifische Arbeitslosenquote von schwerbehinderten Menschen lag im September 2009 bei 14,9 %, während sie in der Gesamtbevölkerung bei ca. 8,0 % lag.

Was macht genau ein Schwerbehindertenbeauftragter der Bundesregierung? Der Schwerbehindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Er setzt sich für die Belange behinderte Menschen ein und hat die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Neben dem Beauftragten der Bundesregierung können Sie auch die Landesbehindertenbeauftragten kontaktieren. Den Bundesbehindertenbeauftragten erreichen Sie folgendermaßen:

Kleisthaus
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 294
Fax: 030 18 527 1871
E-Mail: info@behindertenbeauftragte.de

Also: Haben Sie Anregungen, Wünsche oder ein Problem, wenden Sie sich ruhig an ihn oder seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Selbst wenn er nicht zuständig sein sollte, kann er Ihnen bei Fragen der Behinderung im Arbeitsleben helfen. Das gilt auch und insbesondere bei allen Fragen um das Recht von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Einführung der Kleiderordnung: So bestimmen Sie mit

Viele Arbeitgeber würden ihren Beschäftigten am liebsten alles vorschreiben. Sie regeln so viel wie möglich. In einigen Betrieben gibt es deshalb auch klare Vorschriften zur Dienstkleidung. Allerdings besteht dabei stets... Mehr lesen

23.10.2017
Hochhackige Schuhe im Büro – Kann der Arbeitgeber das verbieten?

Frauen aufgepasst! Dieser Fall ist tatsächlich so passiert: Eine Arbeitnehmerin ist in einem Konstruktionsbüro mit angrenzender Werkstatt tätig. Im Büroraum liegt stellenweise glatter Fußbodenbelag, so dass sie dort... Mehr lesen