09.10.2009

Prozesskostenhilfe für Klage

Guten Tag Herr Schrader, ich habe eine Frage: „Ich bin Auszubildende und habe schon seit 3 Monaten keine Ausbildungsvergütung mehr erhalten. Mein Chef sagt, er habe kein Geld. Ich habe mittlerweile das Ausbildungsverhältnis gekündigt und fange in ein paar Tagen bei einem neuen, hoffentlich besseren Arbeitgeber an. Nun habe ich mich schlau gemacht und möchte meine Ausbildungsvergütung für die 3 Monate von ca. 1.800 € einklagen. Bekomme ich dafür Prozesskostenhilfe?“
 
Antwort: Ja, die werden Sie vermutlich erhalten. Prozesskostenhilfe gewährt ein Gericht dann, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Darüber hinaus dürfen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht so ausgestaltet sein, dass Sie die Prozesskosten selber aufbringen können. Für die Beantragung gibt es Vordrucke, die Sie beim Arbeitsgericht erhalten können. Im Regelfall hat aber auch jeder Rechtsanwalt diese Vordrucke griffbereit.

Beachten Sie aber Folgendes: Nach § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz zahlen Sie Ihren Rechtsanwalt auf jeden Fall selber, auch wenn Sie gewinnen. Egal, wie der Rechtsstreit ausgeht, sind Sie auf die Prozesskostenhilfe also angewiesen. Und der Rechtsanwalt wird, wenn er eine Klage einreicht und einen Termin wahrnimmt schon über 400,00 € an Prozesskostenhilfe vom Staat bekommen.

Prozesskostenhilfe ist aber, wenn es Ihnen finanziell besser geht, zurückzuzahlen. Wägen Sie also genau ab, ob Sie das Geld, welches Ihnen durch ein Urteil zugesprochen wird, auch tatsächlich bei Ihrem Arbeitgeber vollstrecken können. Wenn dort „nichts zu holen“ ist, denken Sie über die Klage nochmals nach.

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