01.11.2009

Sie oder Du – kann der Chef ein Siezen oder ein Duzen verlangen?

„Ich habe eine Frage: Wir haben einen neuen Geschäftsführer bekommen. Bisher war es so, dass sich im Betrieb (ca. 150 Mitarbeiter) alle geduzt haben. Dieses war von der Unternehmensleitung so vorgegeben. Nunmehr soll der Spieß umgedreht werden. Wir sollen uns alle siezen. Müssen wir das tatsächlich? Ich kenne meine Kollegen teilweise schon 20 Jahre.“ 
Antwort: Zunächst ist das natürlich eine Frage des guten Führungsstils Ihres neuen Geschäftsführers. Offensichtlich hat er einen autoritären Führungsstil, der auf Befehl und Gehorsam basiert. Es ist natürlich völliger Unsinn, einen Kollegen zu siezen, den Sie schon seit 20 Jahren duzen.

Falls Sie einen Betriebsrat haben, sollte dieser sich des Themas annehmen. Es besteht ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz. Dabei hat der Betriebsrat in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen.

Haben Sie keinen Betriebsrat, sollten Sie persönlich noch einmal versuchen, mit Ihrem Chef zu sprechen.

Aber: Er darf diese Anweisung erteilen. Das ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Zu dem Inhalt der Arbeitsleistung fällt auch das Verhalten gegenüber Ihren Kollegen. Es ist Teil der konkreten Ausübung Ihrer Tätigkeit.

Fazit: Ihr Arbeitgeber darf anordnen, dass sich die Arbeitnehmer künftig mit „Sie“ anreden.

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