12.03.2011

Spesen – Hat ein Arbeitnehmer Anspruch?

Eine Arbeitnehmerin war in der vergangenen Woche an 3 Tagen auf einer Schulungsveranstaltung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat auch am 1. Tag die Getränke und das erste Abendessen sowie die gesamten Hotelübernachtungen gezahlt. 
Darin war selbstverständlich auch das Frühstück enthalten. Allerdings gab es an 3 Tagen keine Verpflegung mehr und sämtliche Kolleginnen und Kollegen mussten im Hotel die relativ teuren Speisen kaufen. Stehen der Arbeitnehmerin nun Spesen zu?

Spesen sind letztendlich Betriebsausgaben, die steuerrechtlich zu betrachten sind. Die betriebliche Veranlassung von solchen Aufwendungen liegt immer dann vor, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und dem Betrieb dienen. Damit ist aber noch nichts gesagt, ob Arbeitnehmer solche Aufwendungen auch von ihrem Arbeitgeber verlangen können. Ich meine: Nein!


Ohne eine entsprechende Vereinbarung wird es nicht möglich sein, entsprechende Mehraufwendungen vom Arbeitgeber zu erhalten. Das ist natürlich ein recht unbefriedigendes Ergebnis, da die Veranstaltung letztendlich vom Arbeitgeber veranlasst worden war. Andererseits hätten die Arbeitnehmer ohne die Veranstaltung auch etwas essen und trinken müssen – sie hätten nur vermutlich nicht so viel Geld dafür bezahlt.

Mein Tipp: Künftig sollten Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber vor einer solchen Veranstaltung klar absprechen, was vom Betrieb übernommen wird und was nicht. Darüber hinaus spricht es natürlich nicht für ein gutes Betriebsklima, wenn ein Arbeitgeber so etwas macht. Wenn ich jemanden mit Übernachtung einlade, habe ich auch die gesamten Kosten zu übernehmen! Rechtliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber leiten sich daraus meines Erachtens nicht ab. Oder gibt es eine andere Meinung dazu? Diskutieren Sie mit!

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