24.11.2009

Unfall auf Dienstfahrt mit Privatfahrzeug

Frage: „Ich bin Auszubildende bei einem Rechtsanwalt. Gelegentlich bittet mich mein Chef, die Post abends wegzubringen oder andere kleine Fahrten vorzunehmen. Mal soll ich eine Akte vom Gericht holen, mal einen Brief zustellen oder auch ihn selber zu Terminen fahren. Das mache ich eigentlich auch ganz gerne. Jetzt ist aber folgendes passiert: Gestern Abend habe ich Post weggebracht und bin dabei gegen einen Begrenzungspfahl gefahren. Dem Pfahl ist nichts passiert, mein Auto hat aber einen Schaden von 500 €. Muss nun mein Arbeitgeber das zahlen?“ 
Antwort: Ja, das muss er. Immer dann, wenn er ohne Ihr Auto ein anderes eigenes Auto für die Dienstfahrt hätte einsetzen müssen, hat er Ihnen den Schaden zu ersetzen.

Natürlich spielt auch ein Mitverschulden Ihrerseits eine Rolle. Verursachen Sie den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig, zahlt Ihr Arbeitgeber nichts. Bei leichter Fahrlässigkeit hingegen zahlt Ihr Arbeitgeber voll. Das dürfte bei Ihnen der Fall sein.

Benutzen Sie das Fahrzeug nur aus Bequemlichkeit und hat er gar nicht angeordnet, dass Sie mit dem Fahrzeug fahren sollen, scheidet ebenfalls eine Haftung des Arbeitgebers aus. Machen Sie auf dem Weg zum Briefkasten einen Umweg und erledigen noch private Dinge, haftet Ihr Arbeitgeber ebenfalls nicht.

Fazit: In Ihrem Fall muss Ihr Ausbilder zahlen!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Inhaltsübersicht

Teil 1 – Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Kapitel 1 – Allgemeine Regelungen§ 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft§ 2 Behinderung§ 3 Vorrang von Prävention§ 4... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitgeber verweigert Aufhebungsvertrag

Das Problem eines Lesers: Er hat einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen und möchte nun vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden. Der Arbeitnehmer möchte nämlich eine neue Stelle im Ausland antreten, zu seinem dortigen... Mehr lesen