15.05.2010

Verkehrsunfall – Arbeitnehmer soll Selbstbeteiligung zahlen

Stellen Sie sich vor, Sie sind im Außendienst beschäftigt. Sie fahren im Jahr ca. 60.000 km. Nun verlangt Ihr Arbeitgeber Ihre Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrags-Zusatz. In dem Zusatzvertrag steht, dass Sie den Anteil der Selbstbeteiligung an der Kfz-Versicherung im Falle eines Unfalls selbst tragen müssen. Sollten Sie einen solchen Vertrag unterschreiben? Sind Sie dazu gezwungen?  
Antwort: Bei dem Zusatzvertrag handelt es sich um ein (schlechtes) Angebot Ihres Arbeitgebers. Es gilt das allgemeine Vertragsrecht. Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, kommt er auch nicht zustande. Er kann Sie nicht zu einer Unterschrift zwingen.

Aber selbst wenn Sie unterschreiben, stellt sich noch die Frage, ob die Regelung überhaupt wirksam ist. Es könnte sehr gut sein, dass Sie durch diesen neuen Vertragszusatz unangemessen benachteiligt werden.

Die Haftungsverteilung im Arbeitsrecht ist anders geregelt, als Ihr Arbeitgeber es nun vertraglich vereinbaren möchte. Selbstverständlich kann er Sie zu einer Zahlung der Selbstbeteiligung und gegebenenfalls auch zur Zahlung des vollen Schadens heranziehen, wenn Sie einen Verkehrsunfall grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursachen. In allen anderen Fällen ist jedoch in der Regel eine Haftungsverteilung erforderlich. Je nachdem, wie groß die Außerachtlassung Ihrer Sorgfalt war, sind Sie an den Kosten zu beteiligen.

Ihnen komplett die Selbstbeteiligung aufzubürden, halte ich jedoch für nicht rechtmäßig. Es benachteiligt Sie einseitig und führt dazu, dass die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze der Schadenverteilung nicht zum Zuge kommen können.

Fazit: Weigern Sie sich, einen solchen Änderungsvertrag zu unterschreiben.

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