Verlängerung der Kurzarbeit – nicht ohne Ihre Zustimmung!
Viele Unternehmen machen noch immer Kurzarbeit. Vielfach sind bei der Einführung der Kurzarbeit Arbeitnehmer nicht gefragt worden und sie wurde einfach angeordnet.
So ist die Rechtslage: Sie haben einen gültigen Arbeitsvertrag. Will Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit einführen, bleiben ihm dafür 2 Wege: Entweder durch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder durch eine Individualvereinbarung mit Ihnen persönlich. Sind Sie mit der Kurzarbeit nicht einverstanden, müssen Sie auch nicht unterschreiben. Dann gibt es eben keine Kurzarbeit.
Ähnlich ist es mit der Verlängerung der Kurzarbeit. Häufig sind Vereinbarungen dahingehend getroffen worden, dass beispielsweise LexikonKurzarbeit vom 01. April 2009 bis 31. März 2010 vereinbart worden ist. Nun kommen die Arbeitgeber und sagen, die Kurzarbeit werde nochmals um 6 Monate verlängert. Das geht aber so nicht!
Auch hier muss entweder Ihr LexikonBetriebsrat zustimmen oder Sie persönlich. Andernfalls ist die Fortführung der Kurzarbeit rechtswidrig.
Fazit: Lassen Sie nicht alles mit sich machen. Sie haben Anspruch auf Ihr reguläres Gehalt oder Ihren regulären Lohn.




