Blog-News
07.03.2010
06:51

Verlängerung der Kurzarbeit – nicht ohne Ihre Zustimmung!

Viele Unternehmen machen noch immer Kurzarbeit. Vielfach sind bei der Einführung der Kurzarbeit Arbeitnehmer nicht gefragt worden und sie wurde einfach angeordnet.

So ist die Rechtslage: Sie haben einen gültigen Arbeitsvertrag. Will Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit einführen, bleiben ihm dafür 2 Wege: Entweder durch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder durch eine Individualvereinbarung mit Ihnen persönlich. Sind Sie mit der Kurzarbeit nicht einverstanden, müssen Sie auch nicht unterschreiben. Dann gibt es eben keine Kurzarbeit.

 


Ähnlich ist es mit der Verlängerung der Kurzarbeit. Häufig sind Vereinbarungen dahingehend getroffen worden, dass beispielsweise LexikonKurzarbeit vom 01. April 2009 bis 31. März 2010 vereinbart worden ist. Nun kommen die Arbeitgeber und sagen, die Kurzarbeit werde nochmals um 6 Monate verlängert. Das geht aber so nicht!

Auch hier muss entweder Ihr LexikonBetriebsrat zustimmen oder Sie persönlich. Andernfalls ist die Fortführung der Kurzarbeit rechtswidrig.

Fazit: Lassen Sie nicht alles mit sich machen. Sie haben Anspruch auf Ihr reguläres Gehalt oder Ihren regulären Lohn.

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  • 2 Kommentare
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Fischer Steffen
08.11.2010

ich bin im Betriebsrat, was mach ich wenn kein Geschäft da ist und kein kein Geld zum den Arbeitern vollen Gehalt zu zahlen und Kurzarbeit will mein Chef nicht mehr anmelden. Dafür will er aber mit den Stunden runterfahren.

RA Schrader
12.11.2010

Liebe Herr Fischer,

aufgrund des hohen Aufkommens an rechtlichen Fragestellungen, können wir leider die Fragen unserer Webseiten-Besucher nicht mehr kostenlos beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dafür haben Sie aber ab jetzt die Möglichkeit unsere Anwälte über die neue Telefon-Hotline anzurufen. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten!

Montag-Freitag von 09:00 – 21:00 Uhr

0900-1000957 (nur 1,99 € pro Minute a. d. deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunk- und Auslandsverbindungen können abweichen)

Sie werden direkt mit einem Anwalt verbunden - die Berechnung des Minutenpreises erfolgt erst ab dem tatsächlichen Gesprächs-Beginn mit einem unserer Anwälte (die vorhergehenden Ansagen und Verbindungszeiten werden Ihnen nicht berechnet).
Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.arbeitsrecht.org/telefonische-rechtsberatung/

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren und wir Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen dürfen.

Herzliche Grüße
Ihr ArbeitnehmerRecht24 Team

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